Personalmangel und Testpflicht bremsen Restaurants in Hessen

| Politik Politik

Das hessische Gastgewerbe kommt auch nach Lockerung der Corona-Regeln nicht richtig in Schwung. «Wir haben einen Restart mit angezogener Handbremse», sagte der Präsident des Branchenverbandes Dehoga Hessen, Gerald Kink, der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem die auch bei Stufe 2 der Lockerungen bestehende Testpflicht für die Innenräume der Lokale sei ein großer Hemmschuh für die Branche. Häufig gestalte sich die Kommunikation mit den Gästen schwierig, da viele nicht gut informiert in die Lokale kämen, manche akzeptierten die geltenden Regeln auch nicht. «Am Gastwirt lädt sich natürlich vieles dann ab.»

Hinzu komme noch ein weiteres Problem: Viele Betriebe suchten nach der Krise händeringend nach Personal, da Mitarbeiter wegen der langen Dauer der Pandemie gekündigt und sich mittlerweile andere Jobs gesucht hätten - je nach Qualifikation etwa in der Telekommunikationswirtschaft, im Lebensmitteleinzelhandel oder anderen Wirtschaftszweigen, die vergleichsweise gut durch die Krise gekommen sind.

In den vergangenen Tagen hatte der Branchenverband hessenweit rund 600 Hoteliers und Gastronomen aus allen Landkreisen und Städten zu ihrer aktuellen Lage befragt. Demnach sind mittlerweile wieder 82 Prozent der Hotels und Pensionen für touristische Übernachtungen geöffnet. Die Außengastronomie ist wieder zu 70 Prozent in Betrieb, ihre Innenräume hätten aber nur 50 Prozent der Lokale wieder geöffnet, die dies eigentlich dürften.

Hier spiegelten sich die Probleme mit der Testpflicht, die viele Gäste vom Besuch abhalte. «Das führt natürlich dazu, dass es nicht wirklich rentabel ist, Vorplanungen zu machen und Mannschaften bereitzustellen», so Kink. Deshalb pochten rund 87 Prozent der Wirte darauf, dass als nächste Stufe der Lockerungen die Testpflicht entfällt. Zudem planten viele Betriebe, ihre Öffnungszeiten weiterhin einzuschränken und nach einem zweiten auch einen dritten Ruhetag pro Woche einzuführen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.