Public Viewing bis um Mitternacht

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Der Bundesrat hat für die Zeit der Fußball-WM vom 12. Juni bis zum 13. Juli Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln erlassen. Fußballfans können die Spiele in dieser Zeit auf Großleinwänden auch zu später Stunde draußen schauen. Geräuschempfindliche Nachbarn können sich bis Mitternacht nicht beschweren.

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