Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will, dass Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einer Beschlussvorlage des Bundes für die Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag.
Bund will Feiern im Privatbereich auf 25 Teilnehmer beschränken
Merkel will Feiern im Privatbereich auf 25 Teilnehmer beschränken. Bevorzugt sollten diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In der der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag heißt es zudem, bei privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs sollten künftig 50 Teilnehmer erlaubt sein.
Merkel: Mindestbußgeld von 50 Euro für Verstöße gegen Maskenpflicht
Angesichts der wieder gestiegenen Zahl der Corona-Infektionen soll nach den Vorstellungen von Angela Merkel vorerst auf weitere Öffnungsschritte verzichtet werden. Die Hygiene-Regeln seien unbedingt einzuhalten, und bei Verstößen gegen die Maskenpflicht müssten mindestens 50 Euro Bußgeld erhoben werden, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einer Beschlussvorlage des Bundes für die Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag. (dpa)
Zudem will Merkel die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September beenden. In der Beschlussvorlage wird darauf hingewiesen, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten in jedem Fall verpflichtet seien, sich unverzüglich für 14 Tage nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben.