Die Bundesregierung plant steuerliche Verbesserungen für kleine und mittlere Firmen. Außerdem soll die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber nun länger - bis Ende 2021 - von der Steuer befreit werden, wie dies die Spitzen der Koalition beschlossen hatten. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch den Entwurf für das Jahressteuergesetz, wie das Finanzministerium mitteilte.
Konkret sollen Investitionen kleinerer und mittlerer Unternehmen steuerlich stärker gefördert worden. Geplant sind Verbesserungen, wenn sogenannte Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Ziel sei es die, finanzielle Lage von Firmen auch mit Blick auf die Corona-Krise zu verbessern. Verbesserungen soll es auch bei Sonderabschreibungen geben. Außerdem solle die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung erweitert werden, um günstigen Wohnraum zu fördern.
Die Regierung plant außerdem Maßnahmen für weniger Bürokratie. So soll ein Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und Arbeitgebern eingeführt werden. Damit sollen Papierbescheinigungen im Lohnsteuerabzugsverfahren vollständig ersetzt werden. (dpa)