Rückerstattungen möglich - Neuregelung der GEMA-Vergütung für Fernsehnutzung im Gastgewerbe

| Politik Politik

Nach einem langjährigen Rechtsstreit zwischen der GEMA und verschiedenen Branchenverbänden, darunter der DEHOGA Bundesverband und der Handelsverband, hat das Oberlandesgericht München neue Regelungen für den Tarif FS (Fernsehsendungen) festgelegt. Diese Entscheidung führt zu einer Entlastung für viele Betriebe im Gastgewerbe, da die Schwellenwerte für die Berechnung der Vergütung zugunsten der Nutzer verschoben wurden. Die GEMA setzt diese Vorgaben bereits rückwirkend zum 1. Januar 2025 um.

Neudefinition von Klein- und Großbildschirmen

Die Höhe der GEMA-Vergütung richtet sich maßgeblich nach der Bildschirmdiagonale der eingesetzten TV-Geräte. Durch das aktuelle Urteil wurden die Kategorien neu definiert. Als Kleinbildfernseher gelten nun Geräte mit einer Bilddiagonale von bis zu 65 Zoll. Erst Bildschirme, die mehr als 65 Zoll aufweisen, werden als Großbildfernseher eingestuft.

Diese Unterscheidung beeinflusst die Berechnungsgrundlage direkt. Bei der ausschließlichen Nutzung von Kleinbildschirmen ist die Anzahl der Fernsehgeräte für die Gebührenhöhe ausschlaggebend. Sobald jedoch mindestens ein Großbildschirm genutzt wird, dient die Raumgröße in Quadratmetern als Basis für die Vergütung. Dies gilt auch für Räume, in denen neben einem großen Gerät noch weitere kleine Monitore vorhanden sind. Aktuell wendet die GEMA eine kostengünstigere Regelung an, falls die Addition von Einzelgeräten teurer wäre als die Raumpauschale, behält sich jedoch eine Prüfung dieser Praxis vor.

Erstattungen für mittlere Gerätegrößen

Bisher berechnete die GEMA für TV-Geräte mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll die höheren Sätze für Großgeräte. Da diese Geräte nun offiziell als Kleinbildschirme eingestuft sind, ergibt sich für viele Gastronomen und Hoteliers eine Differenz zu den bereits gezahlten Beiträgen. Betroffene Betriebe können daher ihre Verträge anpassen lassen und Rückzahlungen für den Zeitraum seit Anfang 2025 geltend machen.

Für Zeiträume, die vor dem 1. Januar 2025 liegen, befinden sich der DEHOGA und der Handelsverband Deutschland (HDE) als Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) derzeit noch in Verhandlungen mit der GEMA. Hier bleibt abzuwarten, ob weitere Erstattungen für die Vergangenheit erzielt werden können.

Digitales Verfahren für die Vertragsanpassung

Um die Rückerstattungen zu erhalten, müssen die Betriebe selbst aktiv werden. Die GEMA hat hierfür einen Prozess über ihr Onlineportal eingerichtet. Unter dem Punkt „Meine Verträge“ kann über die Optionen eine Änderung beantragt werden. Als Grund ist im Drop-Down-Menü „Sonstiger Reklamationsgrund“ auszuwählen.

In dem dazugehörigen Textfeld müssen die Nutzer die Anzahl der Bildschirme angeben, die kleiner als 66 Zoll sind. Ein neuer Raumplan muss für diesen Vorgang nicht eingereicht werden. Der Branchenverband DEHOGA empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Anpassung umgehend vorzunehmen, um die finanziellen Rückerstattungen sicherzustellen.

Laut Information der GEMA ist für diesen Prozess kein neuer Raumplan erforderlich. Eine zeitnahe Meldung wird den Mitgliedsunternehmen nahegelegt, um die Ansprüche auf Rückzahlung rechtzeitig zu sichern. Die Anleitung sowie weitere Informationen zu den Änderungen können auf der Website der GEMA unter folgendem Link durchgeführt werden: www.gema.de/umstellung-fs.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.