Rückerstattungen möglich - Neuregelung der GEMA-Vergütung für Fernsehnutzung im Gastgewerbe

| Politik Politik

Nach einem langjährigen Rechtsstreit zwischen der GEMA und verschiedenen Branchenverbänden, darunter der DEHOGA Bundesverband und der Handelsverband, hat das Oberlandesgericht München neue Regelungen für den Tarif FS (Fernsehsendungen) festgelegt. Diese Entscheidung führt zu einer Entlastung für viele Betriebe im Gastgewerbe, da die Schwellenwerte für die Berechnung der Vergütung zugunsten der Nutzer verschoben wurden. Die GEMA setzt diese Vorgaben bereits rückwirkend zum 1. Januar 2025 um.

Neudefinition von Klein- und Großbildschirmen

Die Höhe der GEMA-Vergütung richtet sich maßgeblich nach der Bildschirmdiagonale der eingesetzten TV-Geräte. Durch das aktuelle Urteil wurden die Kategorien neu definiert. Als Kleinbildfernseher gelten nun Geräte mit einer Bilddiagonale von bis zu 65 Zoll. Erst Bildschirme, die mehr als 65 Zoll aufweisen, werden als Großbildfernseher eingestuft.

Diese Unterscheidung beeinflusst die Berechnungsgrundlage direkt. Bei der ausschließlichen Nutzung von Kleinbildschirmen ist die Anzahl der Fernsehgeräte für die Gebührenhöhe ausschlaggebend. Sobald jedoch mindestens ein Großbildschirm genutzt wird, dient die Raumgröße in Quadratmetern als Basis für die Vergütung. Dies gilt auch für Räume, in denen neben einem großen Gerät noch weitere kleine Monitore vorhanden sind. Aktuell wendet die GEMA eine kostengünstigere Regelung an, falls die Addition von Einzelgeräten teurer wäre als die Raumpauschale, behält sich jedoch eine Prüfung dieser Praxis vor.

Erstattungen für mittlere Gerätegrößen

Bisher berechnete die GEMA für TV-Geräte mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll die höheren Sätze für Großgeräte. Da diese Geräte nun offiziell als Kleinbildschirme eingestuft sind, ergibt sich für viele Gastronomen und Hoteliers eine Differenz zu den bereits gezahlten Beiträgen. Betroffene Betriebe können daher ihre Verträge anpassen lassen und Rückzahlungen für den Zeitraum seit Anfang 2025 geltend machen.

Für Zeiträume, die vor dem 1. Januar 2025 liegen, befinden sich der DEHOGA und der Handelsverband Deutschland (HDE) als Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) derzeit noch in Verhandlungen mit der GEMA. Hier bleibt abzuwarten, ob weitere Erstattungen für die Vergangenheit erzielt werden können.

Digitales Verfahren für die Vertragsanpassung

Um die Rückerstattungen zu erhalten, müssen die Betriebe selbst aktiv werden. Die GEMA hat hierfür einen Prozess über ihr Onlineportal eingerichtet. Unter dem Punkt „Meine Verträge“ kann über die Optionen eine Änderung beantragt werden. Als Grund ist im Drop-Down-Menü „Sonstiger Reklamationsgrund“ auszuwählen.

In dem dazugehörigen Textfeld müssen die Nutzer die Anzahl der Bildschirme angeben, die kleiner als 66 Zoll sind. Ein neuer Raumplan muss für diesen Vorgang nicht eingereicht werden. Der Branchenverband DEHOGA empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Anpassung umgehend vorzunehmen, um die finanziellen Rückerstattungen sicherzustellen.

Laut Information der GEMA ist für diesen Prozess kein neuer Raumplan erforderlich. Eine zeitnahe Meldung wird den Mitgliedsunternehmen nahegelegt, um die Ansprüche auf Rückzahlung rechtzeitig zu sichern. Die Anleitung sowie weitere Informationen zu den Änderungen können auf der Website der GEMA unter folgendem Link durchgeführt werden: www.gema.de/umstellung-fs.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.