Rückerstattungen möglich - Neuregelung der GEMA-Vergütung für Fernsehnutzung im Gastgewerbe

| Politik Politik

Nach einem langjährigen Rechtsstreit zwischen der GEMA und verschiedenen Branchenverbänden, darunter der DEHOGA Bundesverband und der Handelsverband, hat das Oberlandesgericht München neue Regelungen für den Tarif FS (Fernsehsendungen) festgelegt. Diese Entscheidung führt zu einer Entlastung für viele Betriebe im Gastgewerbe, da die Schwellenwerte für die Berechnung der Vergütung zugunsten der Nutzer verschoben wurden. Die GEMA setzt diese Vorgaben bereits rückwirkend zum 1. Januar 2025 um.

Neudefinition von Klein- und Großbildschirmen

Die Höhe der GEMA-Vergütung richtet sich maßgeblich nach der Bildschirmdiagonale der eingesetzten TV-Geräte. Durch das aktuelle Urteil wurden die Kategorien neu definiert. Als Kleinbildfernseher gelten nun Geräte mit einer Bilddiagonale von bis zu 65 Zoll. Erst Bildschirme, die mehr als 65 Zoll aufweisen, werden als Großbildfernseher eingestuft.

Diese Unterscheidung beeinflusst die Berechnungsgrundlage direkt. Bei der ausschließlichen Nutzung von Kleinbildschirmen ist die Anzahl der Fernsehgeräte für die Gebührenhöhe ausschlaggebend. Sobald jedoch mindestens ein Großbildschirm genutzt wird, dient die Raumgröße in Quadratmetern als Basis für die Vergütung. Dies gilt auch für Räume, in denen neben einem großen Gerät noch weitere kleine Monitore vorhanden sind. Aktuell wendet die GEMA eine kostengünstigere Regelung an, falls die Addition von Einzelgeräten teurer wäre als die Raumpauschale, behält sich jedoch eine Prüfung dieser Praxis vor.

Erstattungen für mittlere Gerätegrößen

Bisher berechnete die GEMA für TV-Geräte mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll die höheren Sätze für Großgeräte. Da diese Geräte nun offiziell als Kleinbildschirme eingestuft sind, ergibt sich für viele Gastronomen und Hoteliers eine Differenz zu den bereits gezahlten Beiträgen. Betroffene Betriebe können daher ihre Verträge anpassen lassen und Rückzahlungen für den Zeitraum seit Anfang 2025 geltend machen.

Für Zeiträume, die vor dem 1. Januar 2025 liegen, befinden sich der DEHOGA und der Handelsverband Deutschland (HDE) als Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) derzeit noch in Verhandlungen mit der GEMA. Hier bleibt abzuwarten, ob weitere Erstattungen für die Vergangenheit erzielt werden können.

Digitales Verfahren für die Vertragsanpassung

Um die Rückerstattungen zu erhalten, müssen die Betriebe selbst aktiv werden. Die GEMA hat hierfür einen Prozess über ihr Onlineportal eingerichtet. Unter dem Punkt „Meine Verträge“ kann über die Optionen eine Änderung beantragt werden. Als Grund ist im Drop-Down-Menü „Sonstiger Reklamationsgrund“ auszuwählen.

In dem dazugehörigen Textfeld müssen die Nutzer die Anzahl der Bildschirme angeben, die kleiner als 66 Zoll sind. Ein neuer Raumplan muss für diesen Vorgang nicht eingereicht werden. Der Branchenverband DEHOGA empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Anpassung umgehend vorzunehmen, um die finanziellen Rückerstattungen sicherzustellen.

Laut Information der GEMA ist für diesen Prozess kein neuer Raumplan erforderlich. Eine zeitnahe Meldung wird den Mitgliedsunternehmen nahegelegt, um die Ansprüche auf Rückzahlung rechtzeitig zu sichern. Die Anleitung sowie weitere Informationen zu den Änderungen können auf der Website der GEMA unter folgendem Link durchgeführt werden: www.gema.de/umstellung-fs.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.