Rückerstattungen möglich - Neuregelung der GEMA-Vergütung für Fernsehnutzung im Gastgewerbe

| Politik Politik

Nach einem langjährigen Rechtsstreit zwischen der GEMA und verschiedenen Branchenverbänden, darunter der DEHOGA Bundesverband und der Handelsverband, hat das Oberlandesgericht München neue Regelungen für den Tarif FS (Fernsehsendungen) festgelegt. Diese Entscheidung führt zu einer Entlastung für viele Betriebe im Gastgewerbe, da die Schwellenwerte für die Berechnung der Vergütung zugunsten der Nutzer verschoben wurden. Die GEMA setzt diese Vorgaben bereits rückwirkend zum 1. Januar 2025 um.

Neudefinition von Klein- und Großbildschirmen

Die Höhe der GEMA-Vergütung richtet sich maßgeblich nach der Bildschirmdiagonale der eingesetzten TV-Geräte. Durch das aktuelle Urteil wurden die Kategorien neu definiert. Als Kleinbildfernseher gelten nun Geräte mit einer Bilddiagonale von bis zu 65 Zoll. Erst Bildschirme, die mehr als 65 Zoll aufweisen, werden als Großbildfernseher eingestuft.

Diese Unterscheidung beeinflusst die Berechnungsgrundlage direkt. Bei der ausschließlichen Nutzung von Kleinbildschirmen ist die Anzahl der Fernsehgeräte für die Gebührenhöhe ausschlaggebend. Sobald jedoch mindestens ein Großbildschirm genutzt wird, dient die Raumgröße in Quadratmetern als Basis für die Vergütung. Dies gilt auch für Räume, in denen neben einem großen Gerät noch weitere kleine Monitore vorhanden sind. Aktuell wendet die GEMA eine kostengünstigere Regelung an, falls die Addition von Einzelgeräten teurer wäre als die Raumpauschale, behält sich jedoch eine Prüfung dieser Praxis vor.

Erstattungen für mittlere Gerätegrößen

Bisher berechnete die GEMA für TV-Geräte mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll die höheren Sätze für Großgeräte. Da diese Geräte nun offiziell als Kleinbildschirme eingestuft sind, ergibt sich für viele Gastronomen und Hoteliers eine Differenz zu den bereits gezahlten Beiträgen. Betroffene Betriebe können daher ihre Verträge anpassen lassen und Rückzahlungen für den Zeitraum seit Anfang 2025 geltend machen.

Für Zeiträume, die vor dem 1. Januar 2025 liegen, befinden sich der DEHOGA und der Handelsverband Deutschland (HDE) als Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) derzeit noch in Verhandlungen mit der GEMA. Hier bleibt abzuwarten, ob weitere Erstattungen für die Vergangenheit erzielt werden können.

Digitales Verfahren für die Vertragsanpassung

Um die Rückerstattungen zu erhalten, müssen die Betriebe selbst aktiv werden. Die GEMA hat hierfür einen Prozess über ihr Onlineportal eingerichtet. Unter dem Punkt „Meine Verträge“ kann über die Optionen eine Änderung beantragt werden. Als Grund ist im Drop-Down-Menü „Sonstiger Reklamationsgrund“ auszuwählen.

In dem dazugehörigen Textfeld müssen die Nutzer die Anzahl der Bildschirme angeben, die kleiner als 66 Zoll sind. Ein neuer Raumplan muss für diesen Vorgang nicht eingereicht werden. Der Branchenverband DEHOGA empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Anpassung umgehend vorzunehmen, um die finanziellen Rückerstattungen sicherzustellen.

Laut Information der GEMA ist für diesen Prozess kein neuer Raumplan erforderlich. Eine zeitnahe Meldung wird den Mitgliedsunternehmen nahegelegt, um die Ansprüche auf Rückzahlung rechtzeitig zu sichern. Die Anleitung sowie weitere Informationen zu den Änderungen können auf der Website der GEMA unter folgendem Link durchgeführt werden: www.gema.de/umstellung-fs.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.