Rückwirkende Entlastung: Gas- und Strompreisbremse auch für Januar und Februar 2023

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Die geplante Gas- und Strompreisbremse für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen soll rückwirkend auch die Wintermonate Januar und Februar umfassen. Damit soll eine «finanzielle Entlastungslücke» zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Das geht aus einem am Dienstag vorgelegten Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie des Wirtschaftsministeriums hervor.

Die Preisbremsen sollen so gestaltet werden, dass sich Energiesparen lohnt, wie es aus Regierungskreisen hieß. Sie seien «einfach und pauschal». Der Gesetzentwurf geht nun in die Ressortabstimmung. Bis Mitte Dezember sollen Bundestag und Bundesrat zustimmen.


+++ Weiterer Artikel bei Tageskarte: Was ist geplant und wie wird es umgesetzt? - Fragen und Antworten zu den Energiepreisbremsen +++


Die Bundesregierung will mit den Preisbremsen die steigenden Energiekosten und die «schwersten Folgen» für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern, wie es im Entwurf heißt. Die Rückwirkung kostet einige Milliarden Euro mehr. Der weitaus größte Teil soll über einen «Abwehrschirm» mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Aus Sicht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern sollte dies den Zeitraum bis zur Wirkung der Gaspreisbremse überbrücken. Dennoch gab es viel Kritik daran, dass es eine «Winterlücke» gibt. So hatten die Ministerpräsidenten der Länder auf ein Vorziehen der Preisbremsen gedrängt. Darauf geht die Bundesregierung nun ein.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz sprach von einer sehr guten Nachricht für Bürgerinnen und Bürger sowie für kleine und mittlere Unternehmen.

Laut den Plänen der Bundesregierung sollen im März rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden - das bedeutet, im März soll es eine dreifache Entlastung geben. Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Diese sollte nach Plänen der Bundesregierung eigentlich im Januar starten. Die Energiebranche hatte aber erklärt, dies sei genauso wie bei der Gaspreisbremse technisch nicht umsetzbar.

Der Stadtwerkeverband VKU erklärte, die Rabatte für Januar und Februar verursachten Mehraufwand, ein «undurchführbarer Zahlungstermin» schon im Januar werde aber vermieden.

Die Chefin des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, sagte, seit Monaten werde die finanzielle Situation für viele Menschen immer dramatischer. «Die Ängste nehmen zu. Umso wichtiger, dass die Energiepreisbremsen nun auch rückwirkend greifen soll. Für viele Menschen ein klein wenig Licht am Ende des Tunnels.»

Konkret ist bei der Gas- und Strompreisbremse geplant, dass für einen Großteil des Verbrauchs befristet ein Preisdeckel gilt, und zwar auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Das Prinzip lautet: je mehr Energie eingespart wird, desto mehr Geld kann eingespart werden. Wer über das Grundkontingent hinweg mehr verbraucht, zahlt dagegen mehr. Für große industrielle Verbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar gelten.

Für größere Unternehmen, die insgesamt Entlastungen über 2 Millionen Euro beziehen, soll laut Entwurf eine Standortgarantie vorgeschrieben werden. Sie sollen bis April 2025 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen erhalten.

Zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse sollen befristet bis mindestens Ende Juni kommenden Jahres «Zufallsgewinne» von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.

Diese Regelung sorgte für Kritik. Der Bundesverband Erneuerbare Energie sprach von einem «Abschöpfungs-Irrweg». Dieser drohe das Investitionsklima bei den erneuerbaren Energien auf lange Zeit zu beschädigen. Der Gesetzentwurf benachteilige die erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Quellen wie Steinkohle oder Erdgas, sei investitionsfeindlich und nicht rechtssicher. Mit einer Klagewelle aus der gesamten Branche sei zu rechnen. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sprach von einer Bremse für die erneuerbaren Energien.


 

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