Sachsen-Anhalt strebt schärfere Corona-Maßnahmen an - auch 2G

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Sachsen-Anhalt strebt nach den jüngsten Beratungen von Bund und Ländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen an. Dazu gehört eine flächendeckende 2G-Regelung für Innenräume. Das Ziel der Maßnahmen sei, dass die «Kontaktdichte deutlich reduziert» werde, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Donnerstag nach der Videoschalte der Ministerpräsidenten mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Am Abend sollte das Kabinett noch in einer Sondersitzung zusammenkommen und über das weitere Vorgehen beraten.

Bezüglich des geänderten Infektionsschutzgesetzes ließ Haseloff am Abend offen, ob Sachsen-Anhalt am Freitag im Bundesrat zustimmen wird. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung laufe noch, möglich sei eine Zustimmung oder eine Enthaltung, so der CDU-Politiker nach der Bund-Länder-Schalte. Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP) wurde etwas deutlicher und sagte, sie hoffe, dass der Bundesrat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschließen werde.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) kündigte an, dem Kabinett vorzuschlagen, die Vorschriften innerhalb der geschlossenen Räume in bestimmten Bereichen zu verschärfen. Das aktuell geltende sogenannte 2G-Optionsmodell soll demnach in eine 2G-Verpflichtung umgeändert werden; also Zutritt nur für vollständig Geimpfte und Genesene. Ausnahmen sind für Kinder und Jugendliche möglich.

Nach Angaben der Ministerin sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt etwa zu Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten, Seniorenbegegnungsstätten, Volksfesten und zur Innengastronomie haben. Auch Veranstaltungen ab 50 Personen und nicht berufliche Beherbergungen sollen demnach dann der 2G-Regel unterliegen. Abstände und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zum Sitzplatz würden trotzdem gelten. Aktuell gilt in Sachsen-Anhalt in Innenräumen durchgehend eine 3G-Pflicht (Zutritt für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete).

Alternativ können Gastronomen laut der Ministerin künftig auch auf ein sogenanntes 2G-plus-Optionsmodell setzen. Das bedeutet, dass für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind, in den Innenräumen Maskenpflicht oder Abstände entfallen. Darüber hinaus soll etwa in Diskotheken künftig verpflichtend 2G plus gelten, so Grimm-Benne weiter. Geimpfte und Genesene müssten sich dann zusätzlich testen lassen, um Zutritt zu erhalten. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder das Einhalten von Abständen würde auch dort entfallen, sagte die Ministerin.

Sie bekräftigte außerdem, dass in Außenbereichen mehr Freiheiten möglich seien als in Innenräumen. So könnten Weihnachtsmärkte weiterhin stattfinden, wenn die Einhaltung der Abstände sichergestellt werden könne. Dies hänge auch von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab und müsse entsprechend kontrolliert werden.

Die neuen Regelungen sollen noch vor dem 25. November in Kraft treten. Dann läuft nach dem Beschluss des Bundestages vom Donnerstag die pandemische Notlage aus. Alle Maßnahmen, die vor dem Auslaufen der Notlage beschlossen wurden, sollen dank einer Übergangsregelung bis zum 15. Dezember gelten können. Am 9. Dezember wollen die Ministerpräsidenten laut Haseloff die Lage vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluieren.

Bund und Länder hatten sich zuvor darauf geeinigt, dass ab einer Hospitalisierungsrate über 3 nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie haben. Die Hospitalisierungsrate ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus). Bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann im Parlament härtere Maßnahmen beschließen können. In Sachsen-Anhalt lag der Wert laut Robert Koch-Institut am Donnerstag schon bei 11,97.

Zudem hatten die Länder in der Schalte laut Haseloff einstimmig eine Impfpflicht «einrichtungsbezogen» für Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten gefordert, wenn Kontakt zu besonders gefährdeten Personen besteht. Die Länder baten den Bund, diese Impfpflicht «schnellstmöglich umzusetzen».


 

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