Scholz für allgemeine Impfpflicht

| Politik Politik

Der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat in einer Bund-Länder-Schalte am Dienstag Sympathien für eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona gezeigt. Die Abstimmung darüber im Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden, sagte Scholz in der Runde, wie die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend aus mehreren Quellen erfuhr. Andere Medien hatten zuerst darüber berichtet.

In der Videoschalte berieten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Scholz und der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die aktuelle Corona-Lage. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zentrale Entscheidungen zu Lockdown-Maßnahmen vom Frühjahr bekannt gegeben. Demnach sind die Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nun ging es zentral darum, ob angesichts der dramatischen Notlage in vielen Krankenhäusern bundesweite Verschärfungen kommen sollen.

Scholz hatte sich bereits für eine Corona-Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen mit Risikogruppen ausgesprochen. «Impfen ist der Ausweg aus dieser Pandemie», hatte er bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags gesagt. Eine Ausweitung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bleibe zu prüfen.

Eine Abstimmung ohne Fraktionszwang, wie nun anvisiert, kommt bei ethisch heiklen Fragen in Betracht. Parlamentsabgeordnete sind zwar grundsätzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet, aber in der Regel wird von ihnen erwartet, dass sie sich bei Abstimmungen an der Mehrheit ihrer Fraktion orientieren. Ausnahmen werden gemacht, wenn ethisch besonders sensible Entscheidungen anstehen.

Zuvor hatte Scholz in der Schalte Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs zur Corona-Bekämpfung vorgestellt. Der neue Krisenstab soll vor allem die Booster- und weiteren Corona-Impfungen in Deutschland beschleunigen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur argumentierten mehrere Länder in der anschließenden Diskussion am Dienstag, dies sei nicht das eigentliche Thema der Beratungen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.