Schreiben ignorieren: Behörden warnen vor Datenschutzauskunft-Zentrale

| Politik Politik

Wie viele andere Gewerbetreibende haben auch Hoteliers und Gastronomen in den letzten Tagen Faxe der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg erhalten. Wer auf das dubiose Anschreiben antwortet, schließt ein Abo in höhe von mindestens 1.777,86 Euro ab.

In ihren Anschreiben versucht die „DAZ“, Unternehmer zu dem Erwerb ihres „Leistungspakets Basisdatenschutz“ für jährlich 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu bewegen.  Im Kleingedruckten der Faxantwort ist zu lesen, dass damit  dieses Paket für 498 Euro plus Mehrwertsteuer für drei Jahre erworben wird. 

Inzwischen warnen auch offizielle Stellen denn das Anschreiben, das per per Telefax versendet wird, stammt von keiner Behörde und Unternehmen sollten darauf nicht antworten, auch wenn das Schreiben sehr offizielle wirkt. andesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern schreibt, dass Unternehmer als Verantwortliche zwar nachweisen müssen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten. Hierfür sei aber ein Vertragsabschluss mit der „DAZ“ aber nicht erforderlich. Behördenchef Heinz Müller: „Für mich riecht die Werbeaktion der 'DAZ' nach einem Betrugsversuch.

Die Polizei Unterfranken warnt vor diesen Schreiben und empfiehlt nicht auf diese einzugehen. Stutzig sollte man spätestens dann werden, wenn das Antwortfax an eine Rufnummer im Ausland geschickt werden soll. Falls Sie bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, widerrufen Sie diesen umgehend.

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.