Schwarzarbeitsbekämpfung: Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zur Digitalisierung vor – DEHOGA warnt vor Mehrbelastung

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Die Bundesregierung will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren und stärker digitalisieren. Der DEHOGA sieht zwar Chancen auf weniger belastende Prüfungen, warnt jedoch vor zusätzlicher Bürokratie und fordert Reformen bei Steuern und Sozialabgaben.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, Prüfungen künftig bürokratieärmer und digitaler zu gestalten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) soll zusätzliche Befugnisse erhalten, vorhandene Daten besser analysieren und automatisiert mit anderen Behörden abgleichen. Zudem soll der risikoorientierte Ansatz der FKS verstärkt werden: Unternehmen in identifizierten Risikobereichen müssen mit intensiveren Prüfungen rechnen, während rechtstreue Betriebe seltener kontrolliert werden sollen.

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßt die geplante Digitalisierung, warnt jedoch vor einer Verschärfung der Bürokratie. „Es gibt keine Schwarzarbeitsbranchen, sondern nur einzelne Unternehmen, die sich nicht rechtskonform verhalten“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. Die aktuellen Vor-Ort-Prüfungen der FKS, häufig ohne konkreten Verdacht und mit bewaffneten Zollbeamten, führten laut DEHOGA immer wieder zu Verunsicherung bei Mitarbeitenden und Gästen sowie zu Imageschäden für die Betriebe.

Kritik übt der Verband zudem daran, dass die Ausweitung von Dokumentations-, Mitwirkungs- und Kontrollpflichten zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen führen könne. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe ohne eigene IT-Abteilungen müssten mit mehr Aufwand rechnen, da Unterlagen künftig medienbruchfrei bereitgestellt werden sollen. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) weist auf organisatorische und finanzielle Mehrbelastungen hin.

Darüber hinaus fordert der DEHOGA eine Gleichbehandlung aller Branchen beim Nachweisgesetz. Bislang sei es Unternehmen des Gastgewerbes nicht möglich, die wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form nachzuweisen.

Ein weiterer Kritikpunkt: Nach Auffassung des DEHOGA dominieren in der öffentlichen Berichterstattung die von der FKS aufgedeckten Arbeitgeberverstöße, obwohl der ungerechtfertigte Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld neben „schwarz“ erzieltem Einkommen die häufigste Straftat darstelle. Hier müsse gegengesteuert werden, um auch Sozialleistungsmissbrauch wirksamer zu bekämpfen.

Der Verband und die BDA verweisen zudem auf die aus ihrer Sicht zentralen Ursachen von Schwarzarbeit. Je höher die Belastung des Faktors Arbeit mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, desto größer sei der Anreiz für illegale Beschäftigung. Die Organisationen fordern daher mehr Netto vom Brutto für Beschäftigte und eine Senkung der Lohnzusatzkosten für Unternehmen. Eine immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bekämpfe lediglich Symptome, nicht jedoch die Ursachen.

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