Schweizer lockern Lockdown ab 1. März – Gastronomie bleibt dicht

| Politik Politik

In der Schweiz machen, nach dem Rückgang der Corona-Infektionszahlen, nächste Woche die Geschäfte wieder auf. Auch Museen und Lesesäle von Bibliotheken dürfen öffnen, ebenso Zoos, Tennis- und Fußballplätze und Erlebnisparks. Das kündigte die Regierung am Mittwoch an. Restaurants bleiben aber vorerst geschlossen, auch solche mit Terrassen oder Außenbereichen.

Dafür gibt es besondere Lockerungen für junge Leute bis 20 Jahren: Sie dürfen sich künftig wieder in Bands, Orchestern oder Chören treffen - allerdings nicht vor Publikum auftreten.

Überall gilt Maskenpflicht, Besucher müssen Abstand halten und Geschäfte dürfen nur eine bestimmte Anzahl Besucher reinlassen. Bislang waren nur einige Geschäfte auf, etwa Lebensmittelläden, Reparaturshops und Friseure.

Über die Skigebiete entscheiden weiter die Kantone. Sie sind fast überall geöffnet. Im Freien dürfen künftig wieder bis zu 15 Personen zusammenkommen. Privatveranstaltungen in Räumen bleiben auf fünf Personen beschränkt.

Weiter gilt auch die Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus, wenn irgendmöglich. Arbeitnehmer bekommen dafür keine Entschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten.

Mitte März will die Regierung prüfen, ob ab 22. März weitere Öffnungsschritte erfolgen können. Das richtet sich nach dem Infektionsgeschehen. «Wir müssen schauen, was wir uns an Öffnungen erlauben können, ohne ein zu großes Risiko einzugehen, dass wir die Kontrolle über die Situation verlieren», sagte Gesundheitsminister Alain Berset.

„Der Gastro-Lockdown ist reine Symbolpolitik und soll das bisherige Staatsversagen kaschieren“, sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. „Dem Bundesrat fehlt bis heute eine klare Langzeit-Strategie“, so Platzer. Dass das Gastgewerbe weiterhin geschlossen bleibt, wie der Bundesrat an seiner heutigen Medienkonferenz mitgeteilt hat, und ab dem 22. März – wenn überhaupt – nur im Aussenbereich geöffnet werden darf, ist alles andere als nachvollziehbar. Zahlreiche Kantone, Verbände und die Gesundheitskommission des Nationalrates hatten sich für eine raschere Öffnung der Gastronomie ausgesprochen. Dass der Bundesrat diese gewichtigen Stimmen ein weiteres Mal ignoriert, empfindet GastroSuisse als stossend. „Der Entscheid entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage“, betont ausserdem Platzer und begründet. „Die Ansteckungsgefahr im Gastgewerbe ist gering. In den Tourismusorten kam es zu keinen Hotspots, obschon die Hotelrestaurants und teilweise Terrassen offen waren.“

Am Mittwoch wurden bei 8,6 Millionen Einwohnern 1343 Neuinfektionen gemeldet. Über einen Zeitraum von 14 Tagen lag die Inzidenz bei 162,1. Weitere Öffnungen seien nur möglich, wenn die Inzidenz nicht steige und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage unter 1 liege.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.