Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich.
Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Der Verband sieht in der Ablehnung ein wichtiges Signal zur Stärkung des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes Kaiserslautern. Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, kommentierte die Entscheidung: „Wir beglückwünschen den Stadtrat zu dieser zukunftsweisenden und wirtschaftlich richtigen Entscheidung. Die Argumente der Branche wurden gehört. Eine zusätzliche steuerliche Belastung hätte die Hotellerie als auch die Gastronomie sowie die gesamte lokale Wirtschaft in einer ohnehin schwierigen Zeit massiv geschwächt“.
Aus Sicht des Verbandes hätte eine Übernachtungssteuer klare Wettbewerbsnachteile für die Beherbergungsbetriebe in Kaiserslautern zur Folge gehabt. Es wird argumentiert, dass höhere Übernachtungspreise die Aufenthaltsdauer der Gäste verkürzen oder zur Abwanderung in umliegende, steuerfreie Gemeinden führen könnten. Haumann betonte, dass die Entscheidung die regionale Wettbewerbsfähigkeit stärke und Arbeitsplätze schütze.
Einwände der NATO-Befreiung und Verwaltungsaufwand
Ein besonderer Aspekt in Kaiserslautern war die Befreiung eines großen Teils der Übernachtungen von der Steuer. Laut DEHOGA-Informationen werden viele Übernachtungen von Angehörigen der US-Streitkräfte und anderen NATO-Gästen generiert, die gemäß NATO-Truppenstatut weitgehend von einer Übernachtungssteuer befreit wären. Präsident Haumann erklärte dazu: „Eine Steuer, die einen großen Teil der realen Übernachtungen gar nicht erfassen kann, hätte zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitig geringem Ertrag geführt“.
Entlastung und Planungssicherheit
Der DEHOGA wies zudem darauf hin, dass die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz eine klare Ablehnung einer zweckungebundenen Bettensteuer vorsehe. Die Ablehnung in Kaiserslautern stehe im Einklang mit den strategischen Zielen des Landes, den Tourismus zu entlasten und zu fördern.
Ein weiterer wichtiger Punkt betraf die kurzfristige Umsetzbarkeit. Viele Beherbergungsbetriebe haben ihre Preise für 2026 und 2027 bereits kalkuliert und vertraglich fixiert. Eine kurzfristige Einführung wäre für die Branche weder organisatorisch noch wirtschaftlich leistbar gewesen. Die Entscheidung des Stadtrats schaffe nun Klarheit und Planungssicherheit für die Betriebe in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.













