Streit um Namensverbot: Veggie-Burger und Tofu-Wurst bleiben vorerst erlaubt

| Politik Politik

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie «Steak», «Schnitzel», «Burger» und «Wurst» nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot – eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

«Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus», kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein «Veggie-Burger»-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen. «Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht.» 

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. «Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben», sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden. 

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: «In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten.» Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden. 

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen – darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat – haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. «Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen.» Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. «Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht», sagt Geschäftsführer Steffen Reiter. 

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie «Steak», «Burger» tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort «Milch» enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.

Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus und maritime Wirtschaft, Christoph Ploß (CDU), hat einen Fünf-Punkte-Plan zur Entlastung und Stärkung der deutschen Tourismusbranche erarbeitet.

Das Bundeskabinett hat den Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 verabschiedet. Zahlreiche, wenn auch nicht alle im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen, wurden darin berücksichtigt. So auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes jedoch ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an.

Finanzminister Lars Klingbeil hat klargestellt, dass der Bund keine finanziellen Spielräume sieht, um die Länder für mögliche Steuerausfälle im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zu entlasten. Gleichzeitig formulierte er eine klare Erwartung an die Gastronomiebranche.