Tarifvertrag: Lohnerhöhungen bis zu 36 Prozent im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz

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Die rund 65 000 Beschäftigten im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe bekommen in zwei Schritten deutlich mehr Geld. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Südwest (NGG) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz (Dehoga) unterschrieben am Donnerstag die neuen Tarifverträge, die frühestens zum 31. März 2025 gekündigt werden können. Wegen der pandemiebedingten Folgen für die gebeutelte Branche gilt das neue Tarifwerk erst ab April 2022 statt wie ursprünglich geplant ab Januar. Die zweite Erhöhung greift dann ab April 2024.

Je nach Tarifgruppe sind nach Angaben der NGG Lohnerhöhungen von bis zu 36 Prozent möglich. So steige etwa der Stundenlohn für Fachkräfte in den ersten beiden Beschäftigungsjahren ab April 2022 von 11 Euro auf 15 Euro pro Stunde (monatlich von 1859 auf 2535 Euro). Die Bezahlung in der untersten Tarifgruppe für ungelernte Mitarbeiter oder Aushilfen werde immer fünf Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch für Auszubildende steigen die Vergütungen deutlich, sie bekommen außerdem eine Übernahmegarantie nach erfolgreicher Abschlussprüfung.

Der Dehoga Rheinland-Pfalz kündigte an, dass wegen der Lohnerhöhungen die Preise um 9 bis 15 Prozent angehoben werden müssten. Dazu sei eine begleitende Kampagne geplant. «"Faire Preise für gute Löhne" statt "Geiz ist geil" ist angesagt», erklärte die Dehoga. Die lange Laufzeit des Tarifvertrages gebe den Betrieben Planungssicherheit.

Vereinbart wurden unter anderem auch Jahresarbeitszeitkonten, um saisonale Schwankungen auszugleichen und Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Auch die verlässliche Dienstplangestaltung, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erzielen, ist Teil des neuen Tarifwerks. (dpa)


 

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