Telefonische Krankschreibung soll dauerhaft eingeführt werden

| Politik Politik

 

Patientinnen und Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will am 7. Dezember über eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entscheiden, wie aus der Tagesordnung des Ausschusses (PDF) hervorgeht.

Anders als sonst bei entsprechenden Richtlinien üblich sollen die Versicherten die Möglichkeit sofort nach Beschluss nutzen können, wie eine Sprecherin des Bundesausschusses am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Geplant sei «ein sogenanntes rückwirkendes Inkrafttreten», also mit dem Beschlusstag, sagte sie. Formal muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss erst noch prüfen. Im Bundesausschuss entscheiden Ärzte, Krankenkassen und Kliniken über die konkreten Leistungen im Gesundheitswesen.

Dauerhafte Regel

Bereits während der Corona-Pandemie hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im April ausgelaufen. Mit dem geplanten Schritt wäre eine solche Regelung dann dauerhaft verankert. Der Ausschuss war im Sommer per Gesetz von der Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen, wie ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erläuterte.

Keine schweren Symptome

Die grundsätzliche neue Regelung werde für Patientinnen und Patienten greifen, «die in der Arztpraxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben», sagte die Ausschusssprecherin. Dies sei ein Unterschied zur Corona-Sonderregelung. Diese konnten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege nutzen. Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und die Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken.

Ausschussmitglied Monika Lelgemann sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, sollte der Bundesausschuss die Regelung annehmen, werde sie umgehend in Kraft treten. «Das heißt, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein.»

Angespannte Lage in den Praxen

Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte hatten kritisiert, dass es mit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zu langsam gehe. Ursprünglich war ein Beschluss im Bundesausschuss erst im Januar vorgesehen gewesen. Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, hatte die Neuregelung beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) wegen den «derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen» bereits für diesen Winter als «dringend notwendig» angemahnt. Die Ausschusssprecherin erläuterte, die bis Januar gesetzte Frist habe wegen schneller Beratungen nicht ausgeschöpft werden müssen.

Videosprechstunde möglich

«Jenseits der telefonischen Krankschreibung gibt es auch die Videosprechstunde, um den Gang in die Arztpraxis zu vermeiden, wenn man krank ist und die Erkrankung eine solche Videosprechstunde zulässt», wie die Sprecherin weiter erläuterte. Hier sei eine Krankschreibung bis zu sieben Tage bei Patientinnen und Patienten möglich, die in der Praxis bekannt seien - und bis zu drei Tage bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis nicht bekannt seien. Auch Folgekrankschreibungen können per Video demnach ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.