Testpflicht für Gäste in Restaurants und Hotels – Aktueller Stand und Forderungen

| Politik Politik

Für den Besuch der Außengastronomie müssen die Gäste in vielen Bundesländern aktuell keinen Negativtest mehr als Zugangsvoraussetzung vorzeigen, zudem entfällt die Testpflicht für die Nutzung der Außengastronomie in vielen Landkreisen, in denen stabile Sieben-Tage-Inzidenzwerte von unter 50 bzw. 35 vorliegen. Für die Nutzung der Innengastronomie besteht in den meisten Bundesländern noch eine Testpflicht, allerdings entfällt die Testpflicht für die Innengastronomie in Landkreisen mit stabiler Inzidenz unter 35 in Bremen (Ab 14.06.2021), Niedersachsen, NRW, Sachsen und Thüringen. In Bayern entfällt die Testpflicht sowohl für die Außen- als auch die Innengastronomie bereits bei stabilen Inzidenzwerten unter 50 im jeweiligen Landkreis.

Für die Nutzung von touristischen Beherbergungsangeboten müssen die Gäste in fast allen Bundesländern zu Beginn der Beherbergung und während mehrtägiger Aufenthalte auch wiederholt einen Negativtest vorweisen. Nur in Berlin gilt für die Nutzung touristischer Beherbergungsangebote überhaupt keine Testpflicht. In Sachsen muss nur zu Beginn der Beherbergung ein Negativtest vorgezeigt werden. Diese Pflicht entfällt in Sachsen in Landkreisen mit stabiler Inzidenz unter 35.

Hier eine aktuelle Übersicht des DEHOGA über die Testpflicht für Gäste als Zugangsvoraussetzung für die Außengastronomie, Innengastronomie und Hotellerie.

DEHOGA fordert Abschaffung der Testpflicht

Der DEHOGA Bundesverband erkennt an, dass Testungen im April und Mai eine große Rolle bei der Frage spielten, ob Hotels und Restaurants geöffnet werden. Das Vorliegen der sog. 3 G’s (Geimpft, Genesen, Getestet) war für die Landesregierungen ganz maßgeblich bei der Bewilligung der stufenweisen Öffnungen. Am 14. Mai lag jedoch die Inzidenz noch bei bundesweit 96,5, heute bei ca. 18.

Richtigerweise hätten fast alle Länder die Testpflicht in der Außengastronomie inzwischen abgeschafft, bei der Inzidenz unter 35 entfällt sie inzwischen auch für die Innengastronomie in zahlreichen Bundesländern, so der DEHOGA. In Bayern entfällt sie bereits bei einer Inzidenz von 50.

Der Verband erwartet, dass aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Inzidenzwerte und steigender Impfquoten die Testpflicht jetzt abgeschafft wird.

Bei unserer des Verbandes in der letzten Woche haben über 80 Prozent der 5.640 Teilnehmer angegeben, dass für sie diese Lockerung vordringlich ist. Insbesondere haben auch die Gäste vielfach kein Verständnis dafür. Das gelte einmal mehr, wenn in zwei benachbarten Landkreisen unterschiedliche Regelungen greifen würden. Auch die unterschiedliche Geltungsdauer von Tests sei ein massiver Kritikpunkt. Das verstünden weder Gäste noch Mitarbeiter, wie Unternehmer, so der Verband in einem Rundschreiben.

Forderungen nach Lockerung der Testpflicht in Restaurants

Die Testpflicht in Hotels und Gaststätten muss nach Ansicht der FDP im Nordosten gelockert und perspektivisch aufgehoben werden. Hintergrund sei die niedrige Sieben-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern, die am Donnerstag bei 6,0 lag. Seit mehreren Tagen hat der Nordosten die geringste Inzidenz in Deutschland. «Dieser Entwicklung muss jetzt auch in den Lockerungsschritten Rechnung getragen werden», sagte der FDP-Landesvorsitzende René Domke am Donnerstag. Die Hygienekonzepte und die Impfkampagne hätten zu diesen Fortschritten geführt.

Die FDP schloss sich damit der Meinung des Dehoga-Präsidenten von MV, Lars Schwarz, an. Wenn alle Urlauber im Land sind und die Inzidenz weiter so niedrig bleibt, müsse zeitnah über die Testpflicht im Gastgewerbe gesprochen werden, sagte er. Der Umfang müsse deutlich reduziert beziehungsweise die Testung müssen ganz abgeschafft werden.

Schwarz ging jedoch davon aus, dass bis zum Beginn der Sommerferien Ende kommender Woche die Testpflicht beibehalten wird. Er verwies darauf, dass in anderen Bundesländern die Regeln weniger streng gehandhabt werden als im Nordosten. So müssten in Sachsen und Thüringen bei Restaurantbesuchen ab einer Inzidenz von 35 keine negativen Tests mehr vorgelegt werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.