Für den Besuch der Außengastronomie müssen die Gäste in vielen Bundesländern aktuell keinen Negativtest mehr als Zugangsvoraussetzung vorzeigen, zudem entfällt die Testpflicht für die Nutzung der Außengastronomie in vielen Landkreisen, in denen stabile Sieben-Tage-Inzidenzwerte von unter 50 bzw. 35 vorliegen. Für die Nutzung der Innengastronomie besteht in den meisten Bundesländern noch eine Testpflicht, allerdings entfällt die Testpflicht für die Innengastronomie in Landkreisen mit stabiler Inzidenz unter 35 in Bremen (Ab 14.06.2021), Niedersachsen, NRW, Sachsen und Thüringen. In Bayern entfällt die Testpflicht sowohl für die Außen- als auch die Innengastronomie bereits bei stabilen Inzidenzwerten unter 50 im jeweiligen Landkreis.
Für die Nutzung von touristischen Beherbergungsangeboten müssen die Gäste in fast allen Bundesländern zu Beginn der Beherbergung und während mehrtägiger Aufenthalte auch wiederholt einen Negativtest vorweisen. Nur in Berlin gilt für die Nutzung touristischer Beherbergungsangebote überhaupt keine Testpflicht. In Sachsen muss nur zu Beginn der Beherbergung ein Negativtest vorgezeigt werden. Diese Pflicht entfällt in Sachsen in Landkreisen mit stabiler Inzidenz unter 35.
Hier eine aktuelle Übersicht des DEHOGA über die Testpflicht für Gäste als Zugangsvoraussetzung für die Außengastronomie, Innengastronomie und Hotellerie.
DEHOGA fordert Abschaffung der Testpflicht
Der DEHOGA Bundesverband erkennt an, dass Testungen im April und Mai eine große Rolle bei der Frage spielten, ob Hotels und Restaurants geöffnet werden. Das Vorliegen der sog. 3 G’s (Geimpft, Genesen, Getestet) war für die Landesregierungen ganz maßgeblich bei der Bewilligung der stufenweisen Öffnungen. Am 14. Mai lag jedoch die Inzidenz noch bei bundesweit 96,5, heute bei ca. 18.
Richtigerweise hätten fast alle Länder die Testpflicht in der Außengastronomie inzwischen abgeschafft, bei der Inzidenz unter 35 entfällt sie inzwischen auch für die Innengastronomie in zahlreichen Bundesländern, so der DEHOGA. In Bayern entfällt sie bereits bei einer Inzidenz von 50.
Der Verband erwartet, dass aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Inzidenzwerte und steigender Impfquoten die Testpflicht jetzt abgeschafft wird.
Bei unserer des Verbandes in der letzten Woche haben über 80 Prozent der 5.640 Teilnehmer angegeben, dass für sie diese Lockerung vordringlich ist. Insbesondere haben auch die Gäste vielfach kein Verständnis dafür. Das gelte einmal mehr, wenn in zwei benachbarten Landkreisen unterschiedliche Regelungen greifen würden. Auch die unterschiedliche Geltungsdauer von Tests sei ein massiver Kritikpunkt. Das verstünden weder Gäste noch Mitarbeiter, wie Unternehmer, so der Verband in einem Rundschreiben.
Forderungen nach Lockerung der Testpflicht in Restaurants
Die Testpflicht in Hotels und Gaststätten muss nach Ansicht der FDP im Nordosten gelockert und perspektivisch aufgehoben werden. Hintergrund sei die niedrige Sieben-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern, die am Donnerstag bei 6,0 lag. Seit mehreren Tagen hat der Nordosten die geringste Inzidenz in Deutschland. «Dieser Entwicklung muss jetzt auch in den Lockerungsschritten Rechnung getragen werden», sagte der FDP-Landesvorsitzende René Domke am Donnerstag. Die Hygienekonzepte und die Impfkampagne hätten zu diesen Fortschritten geführt.
Die FDP schloss sich damit der Meinung des Dehoga-Präsidenten von MV, Lars Schwarz, an. Wenn alle Urlauber im Land sind und die Inzidenz weiter so niedrig bleibt, müsse zeitnah über die Testpflicht im Gastgewerbe gesprochen werden, sagte er. Der Umfang müsse deutlich reduziert beziehungsweise die Testung müssen ganz abgeschafft werden.
Schwarz ging jedoch davon aus, dass bis zum Beginn der Sommerferien Ende kommender Woche die Testpflicht beibehalten wird. Er verwies darauf, dass in anderen Bundesländern die Regeln weniger streng gehandhabt werden als im Nordosten. So müssten in Sachsen und Thüringen bei Restaurantbesuchen ab einer Inzidenz von 35 keine negativen Tests mehr vorgelegt werden.