Suchtbeauftragter fordert Alkoholverbot für Minderjährige

| Politik Politik

Für Minderjährige sollte aus Sicht des Bundesdrogenbeauftragten das Trinken von Alkohol tabu sein. «Der Genuss von Alkohol sollte erst ab 18 Jahren, mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erlaubt sein», sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post». Er bekräftigte damit eine bereits seit längerem von ihm erhobene Forderung.

Die Altersgrenze von 18 Jahren gelte bereits für Tabakprodukte, erklärte Blienert. Derzeit lässt das Jugendschutzgesetz zu, dass Jugendliche in Begleitung Sorgeberechtigter in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke wie Bier oder Wein zu sich nehmen. «Vom begleiteten Trinken ab 14 Jahre halte ich gar nichts», sagte Blienert dazu und führte aus: «Alkohol ist ein Zellgift, das ab dem ersten Tropfen wirkt. (...) Es gibt keinen Alkoholkonsum, der unbedenklich ist. Besonders stark wirkt Alkohol natürlich bei Heranwachsenden, die noch in der körperlichen Entwicklung sind. Er schädigt nachweislich das Gehirn.»

Trinken ab 14 Jahren kommt auf den Prüfstand

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich im Juni mit dem Thema beschäftigt und beschlossen, dass Fachleute bis zum November die Regeln im Jugendschutzgesetz noch einmal genauer unter die Lupe nehmen sollen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- bis 16-Jährige aus.

«Ich finde es sehr gut, dass die Gesundheitsminister aller Länder jetzt zumindest mal über ein striktes "ab 16" diskutieren. Die Debatte anzuschieben, hat sich gelohnt», sagte Blienert der «Rheinischen Post».

DEG: Alkohol auch in Maßen nicht gesund

Erst vor wenigen Wochen hatte die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DEG) dazu geraten, keinen Alkohol zu trinken und damit eine frühere Einschätzung geändert. Auch in Maßen sei Alkohol nicht gesund - es gebe keine potenziell gesundheitsfördernde und sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum, schrieb die Fachgesellschaft in einem Positionspapier, das Mitte August veröffentlicht wurde. «Alkohol ist eine psychoaktive Droge», die als Ursache von mehr als 200 negativen gesundheitlichen Folgen wie Krankheiten und Unfällen identifiziert worden sei, heißt es darin (Tageskarte berichtete).

Wer trotzdem Alkohol trinken wolle, sollte vor allem große Mengen vermeiden, riet die Fachgesellschaft. Das gelte insbesondere für junge Menschen. Kinder, Jugendliche, Schwangere und Frauen, die stillen, sollten gar keinen Alkohol trinken. Alkoholkonsum werde unter anderem mit Entwicklungsstörungen bei ungeborenen Kindern, Unfällen, Verletzungen, Gewalt und «psychosozialen Beeinträchtigungen von Menschen, die Alkohol trinken, sowie ihrem sozialen Umfeld» in Verbindung gebracht, schrieb die Gesellschaft. 

«Gesundheitspolitik und Gesundheitssystem sowie relevante gesellschaftliche Akteure müssen mehr tun, um den Alkoholkonsum insgesamt und die mit ihm verbundenen Folgen für Konsumierende, das soziale Umfeld und die Gesellschaft zu verringern», heißt es ebenfalls in einem im Juni veröffentlichten Positionspapier der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie.
Mängel im Studiendesign

Der Grund dafür, dass einige Studien in der Vergangenheit Gesundheitsvorteile bei mäßigem Alkoholkonsum ermittelt hätten, liegt in Verzerrungen wegen Mängeln im Studiendesign, wie Forscher der kanadischen Universität Victoria herausfanden. Sie hatten 107 Langzeituntersuchungen zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Mortalität ausgewertet. Frühere Untersuchungen hatten wiederholt darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich Ende September in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Nun wurde nachgebessert.

In der namibischen Hauptstadt soll ein Ausbildungszentrum entstehen, in dem nach deutschen Standards geprüft wird. Zunächst einmal soll es um Berufe mit großem Fachkräftebedarf gehen wie kaufmännische oder gewerbliche Berufe und das Gastgewerbe.

In einem Webseminar zur Revision der Pauschalreiserichtlinie hat der Deutsche Reiseverband über den aktuellen Stand und zu erwartenden Entwicklungen informiert. Eine weitere Verschärfung werde zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen, warnte der Verband.

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der neue Entgelttarifvertrag sieht drei Erhöhungsstufen je 200 Euro vor.

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus in dieser Woche gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Sie wollen nun im anstehenden parlamentarischen Verfahren nachbessern.

Am 30.9.2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt jedoch noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist.

Wer in einem deutschen Hotel übernachtet, muss beim Check-in einen Zettel handschriftlich mit den eigenen Meldedaten ausfüllen. Der Bundestag schafft diese Pflicht heute voraussichtlich ab - zumindest für einige Gäste, das reicht der Branche nicht aus.

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband jüngst noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant ist sie jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel soll folgen.

Die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen nähert sich ihrem Ende. Bis zum 30. September 2024 müssen die Abrechnungen eingegangen sein – sonst kann es teuer werden.

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.