Alkoholfreier Wein: Rheingauer Winzer für Anpassung der Weinverordnung

| Politik Politik

Ein Alkoholfreier Wein darf nicht mit den typischen Verkaufsargumenten „Region“ (z.B. Rheingau) noch mit der Berufsbezeichnung Winzer vermarktet werden. Auch wenn die Trauben zu 100 Prozent aus einer Region stammen, darf die Region nicht auf das Etikett. Die Rheingauer Winzer, vertreten durch den Rheingauer Weinbauverband e. V., wünschen sich jedoch, dass die Herkunft nachzuvollziehen ist. 

Der Maßgebliche Prozess der Entalkoholisierung findet meist nicht im Weingut statt, da die Anschaffung der Geräte nicht im Verhältnis der Menge für die meisten familiengeführten Weingüter steht. Der Winzer liefert den Wein, der dann in einer Kellerei entalkoholisiert wird. Aus diesem Grund darf zurzeit das Weingut nur unter der Bezeichnung „Vertrieb“ auf der Flasche genannt werden.

„Dennoch wäre es wünschenswert, dass die Bezeichnung „Winzer“ auch für alkoholfreie Wein genutzt werden darf, deren Grundweine in einem Weingut gekeltert wurden.“, betont Weinbaupräsident Peter Seyffardt. „In den Weinen liegt das Herzblut des Winzers und nur mit einem guten Grundwein kann auch ein geschmackvoller alkoholfreier Wein entstehen.“ so Seyffardt weiter.

Weiter verschärft werden diese Vorgaben durch das Verbot des Anreicherns von Weinen für die Herstellung von alkoholfreien Produkten. Das macht technisch Sinn, da sich durch die Anreicherung der Alkoholgehalt erhöht, der im zweiten Schritt wieder entfernt wird.

„Leider ist die wirtschaftliche Auswirkung dieser Regelung dramatisch, denn viele Winzer wissen kurz nach der Lese noch nicht, ob sie ihren Wein (mit Alkohol) auch vollständig verkauft bekommen. Falls nicht, ist es leider unmöglich, den Wein zu entalkoholisierten Produkten weiter zu verarbeiten und zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dieser Wein wird dann entweder unter Marktwert verkauft oder schlimmstenfalls sogar vernichtet.“, klagt Markus Bonsels vom Weingut Bibo Runge in Hallgarten, der mit seinem alkoholfreien Wein Resolution international Anklang findet. 

Nicht zuletzt ist bei alkoholfreien Weinen die Produktbezeichnung BIO derzeit nicht möglich, obgleich die Grundweine aus biologisch angebauten Trauben hergestellt wurden. Das Verfahren der Entalkoholisierung - Vakuumdestillation – ist zurzeit nicht im Bereich Bio zugelassen, bzw. in der Verordnung verankert. Dieses Versäumnis lässt eine große Zielgruppe außer Acht, die Wert auf Bio-Produkte legen und durchaus bereit ist, dafür mehr Geld auszugeben. Die Kombination aus alkoholfrei, vegan und biologischen Erzeugnissen spricht Konsumenten, die Wert auf Achtsamkeit, Gesundheitsbewusstsein und Nachhaltigkeit legen, besonders an.

Zumindest für die Vermarktung von entalkoholisierten Weinen und der dem „BIO“ Label gibt es aktuell von Seiten des Gesetzgebers Bemühungen, dies in den entsprechenden Verordnungen zu verankern und somit die Bezeichnung zu ermöglichen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.