Alkoholfreier Wein: Rheingauer Winzer für Anpassung der Weinverordnung

| Politik Politik

Ein Alkoholfreier Wein darf nicht mit den typischen Verkaufsargumenten „Region“ (z.B. Rheingau) noch mit der Berufsbezeichnung Winzer vermarktet werden. Auch wenn die Trauben zu 100 Prozent aus einer Region stammen, darf die Region nicht auf das Etikett. Die Rheingauer Winzer, vertreten durch den Rheingauer Weinbauverband e. V., wünschen sich jedoch, dass die Herkunft nachzuvollziehen ist. 

Der Maßgebliche Prozess der Entalkoholisierung findet meist nicht im Weingut statt, da die Anschaffung der Geräte nicht im Verhältnis der Menge für die meisten familiengeführten Weingüter steht. Der Winzer liefert den Wein, der dann in einer Kellerei entalkoholisiert wird. Aus diesem Grund darf zurzeit das Weingut nur unter der Bezeichnung „Vertrieb“ auf der Flasche genannt werden.

„Dennoch wäre es wünschenswert, dass die Bezeichnung „Winzer“ auch für alkoholfreie Wein genutzt werden darf, deren Grundweine in einem Weingut gekeltert wurden.“, betont Weinbaupräsident Peter Seyffardt. „In den Weinen liegt das Herzblut des Winzers und nur mit einem guten Grundwein kann auch ein geschmackvoller alkoholfreier Wein entstehen.“ so Seyffardt weiter.

Weiter verschärft werden diese Vorgaben durch das Verbot des Anreicherns von Weinen für die Herstellung von alkoholfreien Produkten. Das macht technisch Sinn, da sich durch die Anreicherung der Alkoholgehalt erhöht, der im zweiten Schritt wieder entfernt wird.

„Leider ist die wirtschaftliche Auswirkung dieser Regelung dramatisch, denn viele Winzer wissen kurz nach der Lese noch nicht, ob sie ihren Wein (mit Alkohol) auch vollständig verkauft bekommen. Falls nicht, ist es leider unmöglich, den Wein zu entalkoholisierten Produkten weiter zu verarbeiten und zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dieser Wein wird dann entweder unter Marktwert verkauft oder schlimmstenfalls sogar vernichtet.“, klagt Markus Bonsels vom Weingut Bibo Runge in Hallgarten, der mit seinem alkoholfreien Wein Resolution international Anklang findet. 

Nicht zuletzt ist bei alkoholfreien Weinen die Produktbezeichnung BIO derzeit nicht möglich, obgleich die Grundweine aus biologisch angebauten Trauben hergestellt wurden. Das Verfahren der Entalkoholisierung - Vakuumdestillation – ist zurzeit nicht im Bereich Bio zugelassen, bzw. in der Verordnung verankert. Dieses Versäumnis lässt eine große Zielgruppe außer Acht, die Wert auf Bio-Produkte legen und durchaus bereit ist, dafür mehr Geld auszugeben. Die Kombination aus alkoholfrei, vegan und biologischen Erzeugnissen spricht Konsumenten, die Wert auf Achtsamkeit, Gesundheitsbewusstsein und Nachhaltigkeit legen, besonders an.

Zumindest für die Vermarktung von entalkoholisierten Weinen und der dem „BIO“ Label gibt es aktuell von Seiten des Gesetzgebers Bemühungen, dies in den entsprechenden Verordnungen zu verankern und somit die Bezeichnung zu ermöglichen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.