Thüringen fordert klare Vorgaben für Corona-Hotspots

| Politik Politik

Das Thüringer Gesundheitsministerium hält für eine mögliche Weiterführung bestimmter Corona-Schutzmaßnahmen in den Bundesländern konkrete und klare Vorgaben vom Bund für notwendig.

Diese seien vor allem wichtig für die Landtage, wenn diese über eine Verlängerung entscheiden müssten, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag vor einer Schaltkonferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Dort soll es am Montagnachmittag unter anderem um Corona-Hotspotregelungen gehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, den Ländern vier Kriterien zur Bestimmung von Hotspots vorzuschlagen.

Ein Kriterium soll Lauterbach zufolge sein, dass Krankenhäuser planbare Operationen wegen Corona absagen verlegen müssen. Lauterbach nannte vorab auch eine Gefährdung der Notfallversorgung, die Verlegung von Patienten in andere Kliniken wegen Corona und die Unterschreitung von Personaluntergrenzen in der Pflege als Kriterien.

In Thüringen will die rot-rot-grüne Koalition die bestehenden Corona-Maßnahmen weiter verlängern. Für Donnerstag ist dazu eine Sondersitzung des Landtages einberufen worden. Eine Mehrheit scheint allerdings sehr ungewiss. Die CDU-Fraktion ist bisher dagegen. Der Regierungskoalition fehlen vier Stimmen an der Mehrheit im Parlament.

Am Montag waren von den Gesundheitsämtern 2249 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden gemeldet worden, weniger als am Montag der Vorwoche (3743). Der Sieben-Tage-Wert je 100 000 Einwohner sank auf 2070 (Sonntag: 2138). Allerdings ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Gesundheitsämter mit den Meldungen nicht hinterherkommen und an Wochenenden ohnehin weniger gemeldet wird. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.