Thüringen verlängert Lockdown bis Mitte März

| Politik Politik

Die Menschen in Thüringen müssen sich auf noch wochenlang anhaltende Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie einstellen. Eine neue Verordnung, die am Freitag in Kraft tritt, sieht eine Verlängerung des Lockdowns mit Kontaktbeschränkungen und Ladenschließungen bis 15. März vor. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sei es aber jederzeit möglich, die Geltungsdauer bei Bedarf auch zu verkürzen. Die Verordnung enthält auch Lockerungen.

In Thüringen ist das Infektionsgeschehen weiterhin stärker als in allen anderen Bundesländern.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern und sieben Tagen stieg am Donnerstag im Freistaat nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Staatskanzlei binnen 24 Stunden von 111,6 auf 119,5. Der Bundeswert lag dagegen bei 57,1. Thüringen ist derzeit das einzige Bundesland mit einem Inzidenzwert über 100.

Fahrschulen sollen der Verordnung nach wieder öffnen dürfen und auch Prüfungen durchführen können. Friseure können ab 1. März ihre Dienste wieder anbieten und Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe können öffnen. Bei den Kontaktbeschränkungen gibt es Lockerungen für Familien. Mitglieder des eigenen Haushaltes und Menschen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, dürfen sich etwa treffen.

Auch Lockerungen im Bildungssektor sind geplant. Ab Montag sollen Grundschulen und Kindergärten im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. Die Klassen fünf und sechs sollen ab 1. März folgen. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.