Touristen- statt Mietwohnungen: Verbände fordern gesetzliche Bremse

| Politik Politik

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Zweckentfremdung von Wohnraum für lukrative Kurzzeitvermietungen an Touristen muss aus Sicht des Mieterbunds und des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) gebremst werden. In einem Offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) fordern sie eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes.

Online-Wohnungsvermittler wie Airbnb machten den örtlichen Hotels zunehmend Konkurrenz, kritisierte DEHOGA-Funktionär Giuseppe Saitta am Montag in Düsseldorf. Problematisch sei dabei der ungleiche Wettbewerb, der auch Arbeitsplätze gefährde. Denn private Vermieter unterlägen weder Hygiene- und Sicherheitsstandards noch wirksamen Abgabenkontrollen - etwa zur Bettensteuer. «Ferienvermietung läuft unter dem Radar der Behörden», stellte Saitta fest.

Zudem würden dem regulären Wohnungsmarkt allein in Köln und Düsseldorf Tausende Wohnungen für private Kurzzeitvermietungen entzogen, kritisierte der Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbunds, Hans-Jochem Witzke. Auswirkungen hätten die ausufernden Kurzzeitvermietungen auch auf Nachbarn, die unter Lärm, hoher Fluktuation, Überbelegung sowie Nachteilen bei Betriebskostenabrechnungen zu leiden hätten und nicht mehr wüssten, wer im Wohnhaus ein- und ausgehe. Betroffen sei von dieser Problematik auch das Umland attraktiver Großstädte.

Beide Verbände fordern gesetzliche Melde-, Registrierungs- und Auskunftspflichten für Vermieter, Mieter und Vermittlungsportale. Verstöße sollten demnach mit bis zu 500 000 Euro geahndet werden, um Wildwuchs auf dem Wohnungsmarkt einzudämmen. Zudem fehle den Ämtern Kontrollpersonal. Bayern, Berlin und Hamburg seien auf diesem Weg bereits vorangegangen.

Die Landesregierung sieht dagegen keinen akuten Handlungsbedarf. «Massive Zweckentfremdung, die in Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass dauerhaft Mietwohnraum entzogen wird, ist nicht feststellbar», teilte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) mit. Problematisch seien generell nur Dauervermietungen über mehr als 180 Tage im Jahr. Genaue Zahlen lägen dazu allerdings nicht vor.

Scharrenbach wies darauf hin, dass bislang nur vier von 396 Kommunen in NRW die Möglichkeit nutzten, eigene Satzungen zu erlassen, um der Zweckentfremdung Einhalt zu gebieten: Bonn, Dortmund, Köln und Münster. Auch in Aachen und Düsseldorf würden entsprechende Ratsbeschlüsse erwartet. Darüber ließen sich aber nicht die Regulierungen und Sanktionen erzielen, die ein Landesgesetz brächte, hielt Witzke dagegen.

Airbnb hatte zu Beginn des Jahres angegeben, auf der Plattform seien rund 3400 Unterkünfte allein für Düsseldorf auffindbar. Damit erwirtschafte die Plattform einen Umsatz von etwa 18 Millionen Euro, heißt es in dem Brief der Verbände an Laschet. «Wir schätzen, dass die Vermietung über ein Portal als Ferienwohnung eine mindestens dreimal höhere Gewinnmarge ermöglicht als bei einer Vermietung auf dem normalen Wohnungsmarkt.» Einige Makler würden ihrer Klientel schon empfehlen, Neubauten von Anfang an über Airbnb zu vermitteln statt zu vermieten, sagte Witzke. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.