Überbrückungshilfe III: DEHOGA klärt Ausnahmeregelung für verbundene Unternehmen

| Politik Politik

Die Betriebsaufspaltung in eine Besitz- und Betreibergesellschaft kommt im Hotel- und Gaststättengewerbe häufig vor. Für Unternehmen mit dieser Konstellation gelten bei der Überbrückungshilfe III besondere Regeln. Eine wichtige Ausnahmeregelung konnte der DEHOGA jetzt mit dem Wirtschaftsministerium klären.

Demnach gelte grundsätzlich gilt bei der Überbrückungshilfe III zwar, dass Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes nicht als Fixkosten anzusetzen sind, die FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums machten an dieser Stelle jedoch eine Ausnahme. Im letzten Absatz der Frage 2.4 „Welche Kosten sind förderfähig“ der FAQs der Überbrückungshilfe III (vor der Tabelle), steht wörtlich:

„Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes (siehe 5.2) sind explizit nicht förderfähig. Dies gilt auch für Zahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, wenn die Unternehmen als „verbundene Unternehmen“ nach EU-Definition gelten (Anhang 1 Art. 3 Abs. 3 VO EU Nr. 651/2014).“

Dies bedeute, dass bei einer Betriebsaufspaltung die Betreiber-Gesellschaft die gezahlten Pachtkosten nicht als Fixkosten ansetzen darf, wenn Betreiber und Verpächter als „verbundenes Unternehmen“ gelten.

Nun stellt der DEHOGA Bundesverband klar, dass dies nicht für alle verbundenen Unternehmen gelte.

Im nachfolgenden Satz wird werde deutlich, dass eine Ausnahme bestehe, wenn der Verpächter der Immobilie oder des Grundstücks keine Gesellschaft, sondern eine natürliche Person sei:

„Zahlungen von Gesellschaften an einzelne Gesellschafter/innen (natürliche Personen) werden als Fixkosten anerkannt und sind damit förderfähig.“

Nach Auffassung des DEHOGA gilt diese Ausnahme auch dann, wenn eine natürliche Person ein Grundstück oder eine Immobilie an eine Betreiber-Gesellschaft (GmbH, GbR etc.) verpachten, die unter dem beherrschenden Einfluss dieser Person steht.


Wenn also z.B. Herr Mustermann ein Hotel besitzt und dies an die Mustermann GmbH verpachtet, deren (alleiniger) Gesellschafter er selbst ist, dann kann die Mustermann GmbH diese Pachtkosten bei der Überbrückungshilfe III als Fixkosten ansetzen. Diese Auffassung wurde dem DEHOGA so vom Bundeswirtschaftsministerium bestätigt.

Der DEHOGA empfiehlt betroffenen Unternehmen empfohlen, diese Ausnahme mit dem Steuerberater zu besprechen, da dies erhebliche Unterschiede in der Höhe der Überbrückungshilfe III nach sich ziehen könnte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.