Überbrückungshilfe III: DEHOGA klärt Ausnahmeregelung für verbundene Unternehmen

| Politik Politik

Die Betriebsaufspaltung in eine Besitz- und Betreibergesellschaft kommt im Hotel- und Gaststättengewerbe häufig vor. Für Unternehmen mit dieser Konstellation gelten bei der Überbrückungshilfe III besondere Regeln. Eine wichtige Ausnahmeregelung konnte der DEHOGA jetzt mit dem Wirtschaftsministerium klären.

Demnach gelte grundsätzlich gilt bei der Überbrückungshilfe III zwar, dass Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes nicht als Fixkosten anzusetzen sind, die FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums machten an dieser Stelle jedoch eine Ausnahme. Im letzten Absatz der Frage 2.4 „Welche Kosten sind förderfähig“ der FAQs der Überbrückungshilfe III (vor der Tabelle), steht wörtlich:

„Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes (siehe 5.2) sind explizit nicht förderfähig. Dies gilt auch für Zahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, wenn die Unternehmen als „verbundene Unternehmen“ nach EU-Definition gelten (Anhang 1 Art. 3 Abs. 3 VO EU Nr. 651/2014).“

Dies bedeute, dass bei einer Betriebsaufspaltung die Betreiber-Gesellschaft die gezahlten Pachtkosten nicht als Fixkosten ansetzen darf, wenn Betreiber und Verpächter als „verbundenes Unternehmen“ gelten.

Nun stellt der DEHOGA Bundesverband klar, dass dies nicht für alle verbundenen Unternehmen gelte.

Im nachfolgenden Satz wird werde deutlich, dass eine Ausnahme bestehe, wenn der Verpächter der Immobilie oder des Grundstücks keine Gesellschaft, sondern eine natürliche Person sei:

„Zahlungen von Gesellschaften an einzelne Gesellschafter/innen (natürliche Personen) werden als Fixkosten anerkannt und sind damit förderfähig.“

Nach Auffassung des DEHOGA gilt diese Ausnahme auch dann, wenn eine natürliche Person ein Grundstück oder eine Immobilie an eine Betreiber-Gesellschaft (GmbH, GbR etc.) verpachten, die unter dem beherrschenden Einfluss dieser Person steht.


Wenn also z.B. Herr Mustermann ein Hotel besitzt und dies an die Mustermann GmbH verpachtet, deren (alleiniger) Gesellschafter er selbst ist, dann kann die Mustermann GmbH diese Pachtkosten bei der Überbrückungshilfe III als Fixkosten ansetzen. Diese Auffassung wurde dem DEHOGA so vom Bundeswirtschaftsministerium bestätigt.

Der DEHOGA empfiehlt betroffenen Unternehmen empfohlen, diese Ausnahme mit dem Steuerberater zu besprechen, da dies erhebliche Unterschiede in der Höhe der Überbrückungshilfe III nach sich ziehen könnte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.