Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium seinen Fragen-und- Antwortenkatalog (FAQs) zur Überbrückungshilfe III aktualisiert. In der Anlage 4 der FAQs ist jetzt eine beispielhafte Auflistung der förderfähigen Digitalisierung- und Hygienemaßnahmen zu finden.
Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass die aufgeführten Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen beispielhafte Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Positionen 14 und 16 sind. Diese oder ähnliche Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich. Die Liste benennt nur beispielhaft Fördergegenstände und trifft keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall bzw. die Höhe der Kostenerstattung, die vom Umsatzeinbruch abhängt.
Beispiele für Investitionen in Digitalisierung gemäß Ziffer 2.4 Position 14
- Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
- Eintrittskosten bei großen Plattformen
- Lizenzen für Videokonferenzsystem
- Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
- Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
- Investitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
- Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
- Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
- Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. "am Tisch per Handy ordern"
- Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung
- Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon, etc.)
- Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
Beispiele für Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen gemäß Ziffer 2.4 Position 14
- Abtrennungen, Trennwände und Plexiglas
- Teilung von Räumen
- Absperrungen oder Trennschilder
- Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im To-Go-Geschäft vorzubeugen (zweite Theke)
- Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z. B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
- Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
- Bauliche Erweiterung des Außenbereichs
- Bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (bspw. Überdachung)
Beispiele für Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche gemäß Ziffer 2.4 Position 16
- Anschaffung mobiler Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
- Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
- Anschaffung Handtrockner bspw. mit Hepafilter oder UVC-Licht
- Anschaffung von Besucher-/Kundenzählgeräten
- Anschaffung mobiler Raumteiler
- Schulung von Mitarbeiter/innen zu Hygienemaßnahmen
- Nicht-bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (Heizpilz, Sonnenschirm, etc.)
- Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken.
Überbrückungshilfen sollen verlängert werden
Seit Wochen machen wir uns dafür stark, dass die Überbrückungshilfe auch über den 30. Juni hinaus gewährt wird. Denn für unsere Branche ist die Krise trotz der nun erfolgten und noch anstehenden Öffnungen noch lange nicht vorbei. Nun mehren sich die Zeichen, dass die Hilfen tatsächlich länger gewährt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gab in dieser Woche ein klares Versprechen zur Verlängerung der Überbrückungshilfe ab. Gegenüber BILD erklärte er: "Ich sage Ihnen zu: Wir werden das so lange fortführen, wie es eine nennenswerte Zahl von Unternehmen gibt, die unter den Spätfolgen von Corona nach wie vor leiden." Über Details der Verlängerung der Überbrückungshilfe werde in der Bundesregierung noch diskutiert. "Ich würde es eigentlich gerne bis Ende des Jahres verlängern, weil ich weiß, dass viele Geschäfte eine Zeit lang brauchen werden, um das alles wieder aufzuholen“, so Altmaier. Die Hilfen sollen auch weiterhin an die Bedingung geknüpft sein, dass der Umsatz mindestens 30 Prozent unter dem Vorjahr liege.