Überbrückungshilfe IV: Antragsfrist auch für alle Erstanträge endet erst am 15. Juni 2022

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Wie der DEHOGA mitteilt, hat das Bundeswirtschaftsministerium klargestellt, dass die Antragsfrist der jüngst verlängerten Überbrückungshilfe IV auch für Erstanträge für den gesamten Förderzeitraum der Ü IV, also Januar bis Juni 2022, erst am 15. Juni - und nicht wie bislang für den Zeitraum Januar bis März vorgesehen am 30. April - endet. Der Verband hatte mehrfach an das Ministerium appelliert, die Antragsfrist bis Juni zu verlängern.

Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können jetzt Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen.

Folgende Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium heute zur Verlängerung der Überbrückungshilfe IV veröffentlicht:

  • Die Anträge sind wie gehabt durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
  • Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
  • Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
  • Verlängert wird auch die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige. Für den Zeitraum April bis Juni 2022 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe 2022 für das 2. Quartal ist voraussichtlich Mitte April möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.

 

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