Urlaub in Zeiten von Corona: EU-Kommission legt Leitlinien mit Anforderungen vor

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Die EU-Kommission hat ein Konzept für Sommerurlaube in Zeiten von Corona vorgelegt. Der am Mittwoch in Brüssel präsentierte Plan plädiert dafür, die derzeit stark eingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der EU zumindest schrittweise wiederherzustellen. Gleichzeitig sollen Hotels, Ferienparks und Restaurants neue strenge Hygiene- und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Vorgeschlagen wird zum Beispiel eine Begrenzung der Gästezahl, damit Abstandsregeln eingehalten werden können.

Urlaube sollten nach Vorstellung der EU-Kommission zudem nur in Regionen ermöglicht werden, die gegebenenfalls auch für die medizinische Versorgung von Gästen ausreichend Kapazitäten haben. Auch sollte die Möglichkeit zur Verfolgung von Infektionsketten sichergestellt sein - beispielsweise durch die Verfügbarkeit von grenzüberschreitend nutzbaren Handy-Apps.

«Das wird für niemanden von uns ein normaler Sommer, aber wenn wir alle zusammenarbeiten (...), dann werden wir nicht den ganzen Sommer zu Hause verharren müssen - und dann wird es auch kein vollständig verlorener Sommer für die europäische Tourismusindustrie werden», kommentierte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, in einer Online-Pressekonferenz.

Ob das Konzept der Kommission eine Chance auf Umsetzung hat, hängt nun von den Mitgliedstaaten und der weiteren Entwicklung der Infizierten-Zahlen ab. Die Kommission geht davon aus, dass in einem ersten Schritt die Reisebeschränkungen zwischen Ländern mit einer ähnlich positiven Corona-Lage wegfallen könnten. Die endgültige Entscheidung darüber liegt aber bei den Regierungen in den Hauptstädten. Konkrete Kriterien wie zum Beispiel eine Höchstzahl an Infektionen pro 100 000 Einwohner schlug die Kommission nicht vor.

Um Urlaubern eine Orientierung für die Reiseplanung zu geben, soll aber vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eine interaktive Karte mit Informationen zur Lage in Urlaubsregionen erstellt werden.

Mit Blick auf die Diskussion um finanzielle Aspekte von Reisebeschränkungen pocht die EU-Kommission unterdessen auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung für abgesagte Reisen. Gegen Staaten, die Unternehmen ermöglichen, lediglich Gutscheine auszugeben, sollen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg. Die EU-Kommission schlägt ihnen nun vor, die freiwillige Nutzung von Gutscheinen für Verbraucher attraktiver zu machen. (dpa)


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