Urteilsbegründung: Warum die Tübinger Verpackungssteuer gegen Bundesrecht verstößt

| Politik Politik

Die Tübinger Verpackungssteuer verstößt aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gegen das Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe Zusatzregelungen der Kommunen aus, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Urteils, das am 30. März verkündet worden war.

Die Richter halten die Steuer zudem für unwirksam, weil sie nicht nur auf Verpackungen zum Verzehr vor Ort begrenzt sei, sondern sich auch auf Produkte zum Mitnehmen beziehe. Weil Verpackungen so auch außerhalb Tübingens weggeworfen werden können, greife die Steuer zu weit. Zudem stören sich die Verwaltungsrichter am Begriff Einzelmahlzeit. Sie befürchten eine Ungleichbehandlung, weil dieser nicht klar genug definiert sei.

In Tübingen wird seit Januar eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Inhaberin einer McDonalds-Filiale in der Stadt hatte dagegen geklagt.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) teilte am Mittwoch mit, das Gericht sage letztlich, die Kommunen müssten sich mit der ausufernden Verpackungsflut abfinden. «Es sei uns verboten, die Situation zu verbessern, selbst wenn wir damit an den Zielen arbeiten, die der Bund selbst festgelegt hat.» Der Bundesgesetzgeber solle klarstellen, ob dies tatsächlich seine Absicht ist.

Die Stadt prüft nun die Urteilsbegründung und will dem Gemeinderat danach eine Empfehlung über die mögliche Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geben. Die Entscheidung muss spätestens in der Sitzung vom 28. April fallen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.