Verfassungsgericht entscheidet zu Tübinger Verpackungssteuer

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50 Cent pro Kaffeebecher, 20 Cent pro Strohhalm: Das Bundesverfassungsgericht gibt heute seine Entscheidung zu der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in Tübingen bekannt. Eine Franchise-Nehmerin von McDonalds hatte nach Angaben des Fast-Food-Konzerns Verfassungsbeschwerde erhoben. (Az. 1 BvR 1726/23)

Die Beschwerde richtet sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai 2023. Das Gericht hatte entschieden, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt.

Auch andere Städte könnten Steuer einführen

Das Urteil der Verfassungsrichter könnte eine Signalwirkung entfalten. Freiburg will eine ähnliche Steuer einführen, wartet das Urteil aber ab. Andere Städte wie etwa Heidelberg hatten sich ebenfalls interessiert gezeigt.

In Tübingen gilt die Verpackungssteuer seit dem 1. Januar 2022. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme.

«Die Universitätsstadt Tübingen muss erhebliche Kosten für die Müllentsorgung des öffentlichen Raums finanzieren», teilt die Stadt auf ihrer Website mit. Die Steuer solle auch ein Anreiz sein, Mehrwegverpackungen zu verwenden. (dpa)


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