Verwaltungsgericht München: „Verbraucher haben Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten“

| Politik Politik

Nächstes Urteil im „Topf-Secret-Streit“: „Verbraucher haben einen Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten bei festgestellten Beanstandungen“, sagt das Münchner Verwaltungsgericht. Somit gibt es jetzt acht Urteile, die für eine Herausgabe und 21 die dagegen entschieden haben. Eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus.

Zwei Verbraucher hatten beim Landratsamt München über das Internetportal „Topf Secret“ um Mitteilung gebeten, ob sich bei zwei konkret benannten Bäckereien in den letzten zwei lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen Beanstandungen ergeben haben. Sollte dies der Fall seien, beantragten die Verbraucher die Übersendung der Kontrollberichte.

Das Landratsamt München teilte den Bäckereibetreibern mit, dass es die Berichte herausgeben werde. Die hiergegen durch die Bäckereibetreiber gestellten Eilanträge hat das Gericht abgelehnt. Das Gericht hat seine Entscheidungen auch unter Würdigung gegenteiliger Rechtsprechung anderer bayerischer Verwaltungsgerichte wie folgt begründet: Dem Informationsanspruch der Verbraucher stehen keine schützenswerten Belange der Bäckereibetriebe entgegen. So fielen festgestellte Verstöße nicht unter ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, da an deren Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse bestehe. Zudem schützten die Grundrechte die Betriebe nicht vor Imageschäden und dadurch bedingte Umsatzeinbußen.

Auch eine mögliche Veröffentlichung stehe einer Herausgabe der Kontrollberichte nicht entgegen. Denn das Verbraucherinformationsgesetz regele lediglich die behördliche Veröffentlichung, nicht aber eine solche durch Private wie das Internetportal „Topf Secret“

Auch entstehe durch die Veröffentlichung der behördlichen Kontrollberichte auf einer privaten Plattform nicht der Anschein eines behördlichen Informationshandelns. Das Verbraucherinformationsgesetz begründe zudem einen umfassenden Anspruch auf sämtliche im Zusammenhang mit Beanstandungen stehende rechtlich relevante Informationen.

Somit beschränke sich der Anspruch auf Informationen über Beanstandungen anlässlich durchgeführter Kontrollen nicht auf ein konkretes Erzeugnis oder Verbraucherprodukt, sondern umfasse auch den Prozess der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung des Lebensmittelprodukts. Gegen diese Beschlüsse können die Bäckereibetreiber innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Mittlerweile habeb zahlreiche Verwaltungsgerichte erste Entscheidungen zu „Topf Secret“ getroffen. Von den 29 bekannten Entscheidungen sind 21 Entscheidungen, also die überwiegende Mehrzahl, zugunsten der Betriebe ausgefallen. Insbesondere gilt das das Urteil des VG Ansbach im Hauptsacheverfahren vom 12.06.2019, welches zugunsten des betroffenen Betriebs ausgefallen ist und gegen das die Berufung nicht zugelassen wurde. Gegen die beiden Urteile des VG Augsburg, die zugunsten der zuständigen Behörde ausgefallen sind, haben die unterlegenen Betriebe mittlerweile Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Bayern eingelegt. Eine höchstrichterliche Klärung zum Onlineportal stehe aus.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Ifo-Institut plädiert für die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Niederlande, Schweden und Finnland hätten das bereits beschlossen. Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen bleibe damit stabil, so die Wirtschaftsforscher.

Mit einer langen Kolonne von Traktoren haben Tausende Landwirte in Berlin ihrem Ärger über die Ampel-Koalition Luft gemacht. Bei einer Protestkundgebung am Brandenburger Tor sprach auch DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und verlangte die Rückkehr zu sieben Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Es ist der erste Bürgerrat dieser Art und das Thema ist hochaktuell: Ernährung. Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder steht dabei an erster Stelle der Empfehlungen, die nun im Bundestag vorgestellt wurden.

Das Justizministerium hat einen Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Hotelmeldepflicht, die abgeschafft werden soll – allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Auch die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen verkürzt werden.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie bei gleichzeitig massiv steigenden Kosten stellt die Unternehmer vor größte Herausforderungen. Das geht aus einer Umfrage des Dehoga hervor.

Obwohl Finanzminister Lindner noch im letzten Jahr mehrfach seine Sympathie für eine dauerhafte Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie kundgetan hatte, will der Politiker heute von einer Senkung nichts mehr wissen. In der ARD-Sendung Maischberger schloss Lindner die Rückkehr zur Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer jetzt deutlich aus.

Auch am Donnerstag haben Landwirte ihre Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung in vielen Regionen fortgesetzt. Unterstützung kommt auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. 

Pandemie, Kundenzurückhaltung, Personalmangel und Mehrwertsteuererhöhung: Die Gastrobranche steht nach Krisen in der Vergangenheit vor neuen Herausforderungen. Eine saarländische Kampagne soll für positive Stimmung sorgen.

Nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden nimmt der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn Fahrt auf: Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken.

Am 15. Januar findet als Abschlussaktion der Aktionswoche „Ohne uns kein Essen“ der Landwirte in Berlin eine Großdemo statt. Hier ist auch der DEHOGA als Partner und Unterstützer mit dabei. Auch in den Bundesländern gibt es Aktionen. Teilnahmen an Straßenblockaden sind nicht geplant.