Verwaltungsgerichtshof kippt bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum

| Politik Politik

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt.

Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber hier erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung.

Die bayerische Regierung will deshalb nun den Kommunen wieder lokale Verbote ermöglichen. «Die Entscheidung des VGH ist bedauerlich, da Alkohol enthemmt und dazu beiträgt, mit den unbedingt nötigen Hygieneabständen laxer umzugehen», teilte die Staatskanzlei der Deutschen Presse-Agentur mit. «Wir werden daher die alte Regelung wieder in Kraft setzen, wonach die Kommunen bestimmte Plätze festlegen, an denen der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten ist.»

Seit der zweiten Dezemberwoche durfte wegen der Corona-Pandemie in ganz Bayern Alkohol nicht mehr in der Öffentlichkeit getrunken werden. «Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum wird untersagt», hieß es in der Corona-Verordnung des Freistaates.

Der Eilantrag richtete sich auch gegen die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge, gegen Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Bibliotheken und Archiven. Eine Außervollzugsetzung lehnte das oberste bayerische Verwaltungsgericht hier aber ab.

Die Kontaktbeschränkungen seien vom Infektionsschutzgesetz gedeckt und angesichts des aktuellen Geschehens verhältnismäßig.
Bei der Schließung von Bibliotheken und Archiven sei offen, ob diese angesichts fehlender Ausnahmen für Bring- und Abholdienste verhältnismäßig sei. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache überwiege aber das öffentliche Interesse an der Eindämmung der Corona-Pandemie gegenüber dem individuellen Interesse des Antragstellers.

Den Antrag, die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge außer Vollzug zu setzen, wies der Senat als unzulässig ab - der Antragsteller sei von der Regelung derzeit nicht betroffen, da Regensburg unter der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 liege und die Regel damit nicht gelte. Der Senat traf damit aber keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Regelung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.