Von Abschreibungen bis Homeoffice: Bundestag beschließt Steuerhilfen

| Politik Politik

Die Corona-Pandemie tritt im politischen Alltag mehr und mehr in den Hintergrund, ihre Folgen sind aber weiter teils schmerzhaft zu spüren. Der Bundestag hat deshalb steuerliche Erleichterungen beschlossen, die Bürgern und Unternehmen durch die Krise helfen sollen. Betriebe bekommen damit unter anderem Anreize für mehr Investitionen, die angesichts des Ukraine-Kriegs auszubleiben drohen. 

Die Ampel-Koalition besserte den Entwurf der Bundesregierung noch einmal deutlich nach, verlängerte etwa Fristen für die Steuererklärung und hob die Summe an, bis zu der der sogenannte Pflegebonus steuerfrei bleibt. Im Bundestag stimmte schließlich nicht nur die Koalition, sondern auch die oppositionelle Union zu. Viele sinnvolle, noch von der früheren schwarz-roten Regierung eingeführte Regelungen würden verlängert, sagte der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler. Etwa bei der Verlustverrechnung für Unternehmen hätte aber noch mehr passieren müssen.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

Homeoffice-Pauschale auch für 2022

Arbeitnehmer können auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag Arbeit von zuhause kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Das ist unabhängig davon, ob man ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Koalitionsabgeordnete deuteten an, die Regelung in einem weiteren Schritt möglicherweise zu entfristen und dauerhaft anzuwenden.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks wird um ein Jahr verlängert. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben als normal. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge dafür dann geringer. Das soll einen Anreiz setzen, zu investieren, obwohl die wirtschaftliche Lage gerade unsicher ist.

Verrechnung von Verlusten

Unternehmen können gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen. Außerdem bekommt man zu viel gezahlte Steuern früher zurück. Die erweiterte Verlustrechnung wird bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag zudem auf 10 Millionen Euro angehoben.

Längere Fristen für die Steuererklärung

Steuerzahler bekommen mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen. Wer seine Erklärung für 2021 alleine macht, hat nun bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater hat, muss erst Ende August 2023 abgeben. Auch in den kommenden Jahren gibt es längere Fristen. Die Steuerberater hatten zuletzt von einem hohen Arbeitsaufkommen berichtet, weil sie für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen übernehmen und sich um das Kurzarbeitergeld kümmern.

Corona-Boni bis 4500 Euro steuerfrei

Viele Beschäftigte in der Pflege, in Krankenhäusern und Praxen bekommen von ihren Arbeitgebern Corona-Boni. Der Bundestag regelte nun, dass diese Zahlungen bis zu einer Höhe von 4500 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen, aber auch in bestimmten Rehaeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie im Rettungsdienst. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die Gastronomie ist verärgert, Bürger sind verunsichert. Die Steuer auf Einweg-Verpackungen soll trotzdem zum 1. Oktober kommen.

Bei einer Anhörung des Tourismusausschusses haben Vertreter der Reisebranche über Verwaltungsaufwand und digitale Konkurrenz gesprochen. Der Deutsche Reiseverband fordert faire Wettbewerbsbedingungen und Unterstützung kleinerer Unternehmen beim Einsatz von KI.

Digitale Belege sollen bald Standard werden. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Welche Regeln und Ausnahmen das Kabinett für die Kassenpflicht vorsieht.

Der Thüringer Heilbäderverband hat beim Thema Kurbeitrag auch Geschäftsreisende im Blick. Nach Widerstand der Kammern hat sich nun der Hotel- und Gaststättenverband dazu geäußert.

Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe tritt ein neuer Tarifabschluss in Kraft, der Entgelte und Ausbildungsvergütungen schrittweise anhebt. Die Einigung zwischen Dehoga und NGG sorgt für Planungssicherheit bis Mitte 2028.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die CDU-Fraktion im Stadtparlament fordert, die Einführung der Abgabe auf Einwegverpackungen zum 1. Oktober doch noch zurückzunehmen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.