Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben am Mittwoch einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Stärkung geografischer Herkunftsangaben veröffentlicht. Ziel ist es, regionale Spezialitäten und handwerkliche Erzeugnisse – von „Thüringer Rostbratwürsten“ bis zu „Uhren aus Glashütte“ – besser zu schützen und rechtlich abzusichern. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, Herkunft bürge in vielen Fällen für besondere Qualität, weshalb ein effektiver Schutz von Angaben dazu wichtig sei. Für Hersteller sei es wichtig, solche Alleinstellungsmerkmale besser zu schützen, so Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU).
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, Herkunft bürge in vielen Fällen für besondere Qualität, weshalb ein effektiver Schutz von Angaben dazu wichtig sei. Für Hersteller sei es wichtig, solche Alleinstellungsmerkmale besser zu schützen, so Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU).
Geografische Herkunftsangaben werden künftig nicht nur bei Agrarprodukten, sondern auch bei handwerklichen und industriellen Erzeugnissen (CIGIs) europaweit geschützt. Der Schutz erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in Zusammenarbeit mit dem EUIPO (EU-Amt für geistiges Eigentum). Missbrauch – insbesondere im Onlinehandel – wird stärker verfolgt. Landesbehörden dürfen z. B. verdeckt Waren prüfen („Mystery Shopping“) und unrechtmäßige Kennzeichnungen entfernen. Plattformanbieter werden künftig stärker in die Pflicht genommen (Digital Services Act).
Mit dem Gesetz soll eine EU-weite Reform in nationales Recht umgesetzt werden. Verbände, Unternehmen und interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 16. Juli 2025 Stellung nehmen. Die Unterlagen sind auf den Seiten des BMJV und des BMLEH abrufbar.













