Gastkommentar von Rechtsanwalt Christoph Becker, Geschäftsführer im DEHOGA Nordrhein
„Die Politik diskutiert seit Tagen die Frage, ob über die Weihnachtsfeiertage Hotelübernachtungen für Verwandtenbesuche erlaubt sein sollen. Ich kann die Diskussion nicht nachvollziehen: Die Hotelübernachtung zum Zwecke eines Verwandtenbesuches war und ist nicht verboten! Untersagt sind lediglich Übernachtungen zu touristischen Zwecken, zu denen der Verwandtenbesuch aber gerade nicht gehört.
Ein Tourist ist ein Urlaubsreisender, also jemand, der reist, um fremde Orte und Länder kennenzulernen. Solche Reisende sind derzeit ohnehin nicht unterwegs. Was will man in einer Stadt oder einer Region, in der der gesamte Freizeitbereich geschlossen ist. Kein Restaurant, kein Museum und kein Konzert kann besucht werden.
Von daher zieht auch das ohnehin fadenscheinige Argument der Bundesregierung und der Landesregierungen nicht, dass vermeintlich touristisch Reisende unter dem Deckmantel des Verwandtenbesuchs in einem Hotel einchecken könnten.