Weihnachten im Hotel: Menschenverstand einschalten! – Kommentar von Christoph Becker

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Gastkommentar von Rechtsanwalt Christoph Becker, Geschäftsführer im DEHOGA Nordrhein

„Die Politik diskutiert seit Tagen die Frage, ob über die Weihnachtsfeiertage Hotelübernachtungen für Verwandtenbesuche erlaubt sein sollen. Ich kann die Diskussion nicht nachvollziehen: Die Hotelübernachtung zum Zwecke eines Verwandtenbesuches war und ist nicht verboten! Untersagt sind lediglich Übernachtungen zu touristischen Zwecken, zu denen der Verwandtenbesuch aber gerade nicht gehört.

Ein Tourist ist ein Urlaubsreisender, also jemand, der reist, um fremde Orte und Länder kennenzulernen. Solche Reisende sind derzeit ohnehin nicht unterwegs. Was will man in einer Stadt oder einer Region, in der der gesamte Freizeitbereich geschlossen ist. Kein Restaurant, kein Museum und kein Konzert kann besucht werden.

Von daher zieht auch das ohnehin fadenscheinige Argument der Bundesregierung und der Landesregierungen nicht, dass vermeintlich touristisch Reisende unter dem Deckmantel des Verwandtenbesuchs in einem Hotel einchecken könnten.

Zudem ist ein Hotel durch die strengen Hygienekonzepte derzeit ohnehin einer der sichereren Orte. Welchen Sinn macht es, Kinder und Enkelkinder zu zwingen, bei den Großeltern zu übernachten, bei denen man sich dann auch noch gemeinsam das Bad teilen muss, statt alle sicher im Hotel unterzubringen?

Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind nicht nur rechtlich auf dem Holzweg. Manchmal sollte man auch den gesunden Menschenverstand einschalten!“­­­­


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