Wenig Einschränkungen - Sachsen lockert Corona-Regeln zum 1. Juli

| Politik Politik

Im Sommermonat Juli greifen in Sachsen neue Corona-Regeln. Die neue Landesverordnung gilt vom 1. bis zum 28. Juli und sieht umfassende Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor. Dafür wurde in die neue Corona-Schutzverordnung ein neuer Schwellenwert aufgenommen - eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 10. Diese Marke wird derzeit in allen Landkreisen und Städten deutlich unterschritten. Lockt damit ein unbeschwerter Sommer? Das sind die neuen Regeln:

SCHWELLENWERTE: Die neue Verordnung - das mittlerweile 34. Regelwerk - legt Schwellenwerte von 10, 35, 50 und 100 fest. Je nachdem gelten dann Lockerungen oder Verschärfungen - und zwar nach der «Fünf-plus-Zwei-Regelung»: Wenn die Schwellenwerte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, gelten ab dem übernächsten Tag die bisher bekannten Verschärfungen. Sachsen musste auch wieder Regeln bei steigenden Infektionszahlen über 100 festlegen, weil die bundesweit einheitliche Notbremse zum 30. Juni ausläuft. Unter der Inzidenz-Marke von 10 entfallen die meisten Beschränkungen. Aber nicht die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner allein zählt - Verschärfungen gelten, wenn 1300 Covid-Patienten auf den Normalstationen liegen oder 420 Menschen auf der Intensivstation.

MASKENPFLICHT: Entfällt bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn Neuinfektionen je 100 000 Einwohner unter freiem Himmel komplett. Bisher musste eine Maske auch unter freiem Himmel getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden konnte. Lediglich beim Einkaufen, in Bus und Bahn sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur bleibt der Mund-Nasenschutz weiter Pflicht. Im Pflegeheim müssen Beschäftigte und Besucher eine FFP2-Maske tragen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

SCHULEN UND KITAS: Vom 1. Juli an müssen sich Schüler und Lehrer statt wie bisher zweimal pro Woche nur noch einmal testen lassen. Voraussetzung ist auch hier die Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn. Generell sollen Schulen und Kitas künftig nicht mehr so schnell schließen - auch wenn die Zahl der Corona-Infektionen wieder nach oben schnellen sollte. Sie sollen unabhängig von den Inzidenzwerten geöffnet bleiben. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100, gehen laut Kultusministerium Grund- und Förderschulen sowie Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Klassen. An weiterführenden Schulen wird im Wechselmodell unterrichtet.

KONTAKTE UND KONZERTE: Ab 1. Juli gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr (bei einer Inzidenz unter zehn): Partys mit Freunden, Familienfeiern, Sommerfeste sind dann wieder möglich, ohne auf Hausstände oder die Zahl der geladenen Gäste zu achten. Auch Großveranstaltungen wie Konzerte mit mehr als 1000 Teilnehmern sind erlaubt - aber nur mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und aktuellem Negativ-Test. Auch in Musikclubs und Diskotheken darf wieder mit Test, aber ohne Maske getanzt und gefeiert werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.