Weniger Bürokratie  - Bayern entlastet Wirte

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Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune binnen einer Frist keine Beanstandungen erhebt.

Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Das hat das zuständige Bayerische Tourismusministerium mitgeteilt. Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine weitreichende Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen. Mit der Reform wird der Alkoholausschank bei Volksfesten, Märkten und Vereinsveranstaltungen deutlich einfacher und unbürokratischer. Die Bayerische Tourismusministerin begrüßt die Entscheidung: „Wir machen einen großen Schritt hin zu mehr Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger“. Dies sei ein Meilenstein für Bayerns Festkultur. „Die Bayern sollen feiern, statt sich in Papieren zu verlieren“, sagte Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber.

„Wir haben heute nicht einfach eine Verordnung geändert. Wir haben das Ehrenamt gestärkt, unseren Schaustellern zugehört und unsere Wirte von unnötigem Papierkrieg befreit“, so die Ministerin. „Das ist Bürokratieabbau, wie er im Buche steht: praxistauglich und wirkungsvoll!“

Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune nicht binnen zwei Wochen nach dem vollständigen Einreichen keine Beanstandungen erhebt. Fachleute sprechen von einer Genehmigungsfiktion. Anträge können künftig unkompliziert per E-Mail oder Onlineformular gestellt werden – ein weiterer Beitrag zur digitalen Verwaltung. Da mit der sogenannten Genehmigungsfiktion keine Verwaltungsentscheidung mehr nötig ist, entfallen auch die bislang fälligen Gebühren.

Die Gaststättenerlaubnis bei Wirten oder der Reisegewerbekarte bei Schaustellern reicht künftig bereits als Nachweis der Zuverlässigkeit. Bei Vereinen können die Behörden grundsätzlich von der Zuverlässigkeit der Verantwortlichen ausgehen. Voraussetzung ist, dass es bei früheren Veranstaltungen mit Alkoholausschank keine Beanstandungen gab. „Unsere Vereine, Wirte und Schausteller sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Herz und Seele des gesellschaftlichen Lebens in Bayern. Sie verdienen Rückenwind – keinen Antragshürdenlauf“, betont die Ministerin.

Durch die klare Regelung und den Wegfall von Einzelfallentscheidungen wird der Verwaltungsaufwand reduziert. Mit dieser Novelle erfüllt die Staatsregierung nicht nur einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag. Sie greift jahrelange Forderung aus der Branche auf.

„Wir setzen den Wunsch der Schausteller um, wir stärken niedergelassene Wirte, unterstützen Vereine und erleichtern kommunale Verwaltungsprozesse. Wenn Bayern reformiert, dann mit Augenmaß, Verstand und einem klaren Ziel – mehr Freiheit für die Menschen, die unsere Feste erst möglich machen.“


 

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