Ansprüche Zehntausender Thomas-Cook-Kunden noch unklar

| Tourismus Tourismus

Ein knappes halbes Jahr nach der Thomas-Cook-Pleite sind die Ansprüche Zehntausender Urlauber noch ungeklärt. Sowohl beim Versicherungsunternehmen Zurich wie auch im Insolvenzverfahren zur deutschen Thomas Cook-Tochter fehlen noch jeweils zehntausende Entscheidungen beziehungsweise Anmeldungen der geschädigten Kunden.

Der Versicherer Zurich ist nach eigenen Angaben in die aufwendige Einzelfallprüfung eingestiegen, um bis Juni alle Fälle zu regulieren. Die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro reicht allerdings neben den Rückführungskosten von knapp 60 Millionen Euro nur für einen Anteil von 17,5 Prozent der Forderungen. Es geht um 220 000 Fälle von Pauschaltouristen, die über Sicherungsscheine Erstattungsansprüche haben.

«Weitaus mehr als jeder zweite» Schadensfall sei bereits reguliert, erklärte ein Zurich-Sprecher. Rund zehn Prozent der Fälle ließen sich aber keiner eindeutigen Buchungsnummer zuweisen. Weitere rund 35 000 Fälle könnten wegen inkorrekter Kontonummern nicht angewiesen werden oder erwiesen sich als Doppelerfassungen, hieß es bei dem Unternehmen. Zuvor hatte die Tageszeitung «Die Welt» berichtet.

Den übrigen Schaden sollen die Touristen vom Bund in einem gesonderten Verfahren erstattet bekommen. Grundvoraussetzung dafür ist aber die Anmeldung eines Anspruchs im Insolvenzverfahren. Dort haben sich nach aktuellen Angaben des Insolvenzverwalters bislang erst etwas mehr als 134 000 Touristen gemeldet. Es liefen zwar keine Fristen ab, erläuterte ein Sprecher. «Es gibt aber auch keinen Grund abzuwarten. Denn je eher Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, umso schneller können diese geprüft werden.»

Die Versicherung Zurich wies erneut die Auffassung der Bundesregierung zurück, dass die Rückführungskosten nicht aus der Versicherungssumme von 110 Millionen Euro hätten bestritten werden dürfen. Zurich-Deutschlandchef Carsten Schildknecht sagte dem «Handelsblatt», dass man zu einer «schlanken Verständigung» über die Rückholkosten bereit sei. Das müsse kein Gerichtsverfahren sein. Zurich bot auch an, die vom Bund geplante Erstattung der Restsummen über das bereits etablierte Zahlungssystem laufen zu lassen. Die Regierung hat dafür bislang ein eigenständiges Verfahren vorgesehen.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, zuletzt auch Trips mit Abreisedatum vom 1. Januar 2020 an, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter dem Motto „Heritage meets innovation in the Green Heart of Germany“ lädt die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vom 20. bis 23. September 2026 gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH zum Thuringia Travel Summit nach Erfurt.

Eine aktuelle Datenanalyse beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Touristen für die Gastronomie und Hotellerie in europäischen Reisezielen im Sommer 2026.

Auf dem Tegernsee ist das erste elektrische Passagierschiff in Betrieb genommen worden. Die neue „Gmund“ bietet Platz für bis zu 180 Fahrgäste und verfügt laut dpa über eine Batteriekapazität für rund zehn Stunden Fahrbetrieb.

 

Der Tourismus in Sachsen kommt nach neu berechneten Daten auf einen Bruttoumsatz von 9,8 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von rund 4,6 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen zudem Gästeankünfte und Übernachtungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Schiefe Turm von Bad Frankenhausen ist mittlerweile schiefer als der Turm von Pisa und nach einer Sicherung und dem Ausbau als Besucherzentrum für Gäste eröffnet worden. Das Projekt kostete rund 14,5 Millionen Euro und soll die touristische Entwicklung der Kyffhäuserregion stärken.

Uber bietet im September erstmals Tagesausflüge mit dem sogenannten Weintaxi von Frankfurt in den Rheingau an. An vier Wochenenden stehen täglich vier Fahrzeuge für Touren zu Weingütern im Rheingau zur Verfügung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Booking.com verklagt. Streitpunkt ist die Weiterleitung bei „Flug + Hotel“-Angeboten zu lastminute.com der COMVEL GmbH, die nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht ausreichend deutlich gemacht wird.

Erstmals seit der Flutkatastrophe im Himalaya-Gebirge im Grenzgebiet zu Nepal haben chinesische Behörden Details zu den auf ihrer Seite vermissten Ausländern bekanntgegeben. Unter den 261 Vermissten sind auch drei Deutsche.

Camping gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung. Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC zählt inzwischen jeder Vierte ab 16 Jahren zur Camping-Zielgruppe. Besonders stark gewachsen ist der Anteil in der Altersgruppe der 16- bis 39-Jährigen.

TUI will im Geschäft mit günstigeren Reisen wachsen und setzt dafür auf die neue Low-Cost-Marke Sundeals. Das Angebot ist zunächst auf Großbritannien ausgerichtet und wird ausschließlich online vertrieben. Beim Aufbau greift der Reisekonzern auf Erfahrungen von l’tur zurück.