Baden-Württemberg schränkt den Grenzverkehr nun doch ein

| Tourismus Tourismus

Mit einer neuen Quarantänepflicht will Baden-Württemberg Shopper und Wintersportler bei ihren Kurztrips über die Grenzen nach Frankreich und in die Schweiz nun doch ausbremsen. Angesichts der weiter rasant steigenden Infektionszahlen im Südwesten und in den Grenzregionen werde die Verordnung zur Einreise von diesem Mittwoch (23. Dezember) an angepasst, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

Ohne die verpflichtende Zehn-Tages-Quarantäne darf nun nur noch einreisen, wer nicht überwiegend als Tourist oder zum Einkaufen in der Grenzregion gewesen sei. Mit der Verschärfung der Einreise-Verordnung vollzieht der Südwesten einen Schritt, den Bayern schon Ende November gegangen war.

Nach der neuen baden-württembergischen Verordnung soll es Ausnahmen für einen Kurztrip in ein ausländisches Risikogebiet unter 24 Stunden nur noch bei triftigen Gründen geben. Darunter fallen beispielsweise Arbeit, Schule, Arztbesuche oder familiäre Angelegenheiten. Die Quarantäne-Pflicht gilt zudem auch weiter nicht für diejenigen, die für weniger als drei Tage (72 Stunden) einreisen, um Verwandten ersten Grades, ihre Ehepartner oder Lebensgefährten zu besuchen oder wegen des geteilten Sorgerechts über die Grenze kommen.

Durch die Verschärfung der Regeln für den kleinen Grenzverkehr könnten zum Beispiel weder die Baden-Württemberger in der Schweiz Ski fahren oder im Elsass einkaufen noch die Schweizer im Supermarkt in Baden-Württemberg shoppen gehen. «Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden», sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Zuerst hatte das «Badische Tagblatt» über die Pläne berichtet.

Baden-Württemberg hatte zunächst anders als Bayern an einer Ausnahmeregelung festgehalten, wonach Wintersportler und andere Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne mussten. Konkret galt diese Ausnahmeregelung bislang für Menschen aus Baden-Württemberg, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hatten.

Frankreich hatte allerdings bereits einen Tag vor Beginn des deutschen Lockdowns seine bisher geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen deutlich gelockert. Die landesweite Schließung aller Geschäfte war im Nachbarland bereits am 28. November wieder aufgehoben worden, eine Sonderausgangsbescheinigung ist seit einer Woche nicht mehr notwendig. Menschen aus Baden-Württemberg konnten bislang also ungehindert über den Rhein ins benachbarte Elsass fahren.

Zuletzt hatte die Elsass-Metropole Straßburg ebenso Mühlhausen (Mulhouse) am vierten Adventssonntag mit einem verkaufsoffenen Sonntag Kunden aus dem badischen Grenzgebiet angezogen. Auch das große Outlet-Center im elsässischen Roppenheim, nur zwei Minuten von der Grenze entfernt, war am Sonntag geöffnet.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Südwesten kritisierte die schärferen Regeln für Grenzübertritte heftig. «Man kann sich gar nicht so viel Unsinn ausdenken, wie aktuell in dieser Landesregierung und in diesem Sozialministerium verbrochen werden», teilte der Landesvorsitzende Ralf Kusterer mit. Die Regeln könnten nicht überwacht werden.

«Offensichtlich glaubt Lucha daran, dass die Leute ihre Waren schön sichtbar auf dem Rücksitz oder auf dem Armaturenbrett abstellen, so dass beim Vorbeifahren die Polizei feststellen kann, dass diejenigen beim Einkaufen waren», kritisierte Kusterer. Er nannte die Regelung «Wischiwaschi», keiner werde sich daran halten. Es brauche eine harte Grenzregelung wie im Frühjahr. «Die müssen endlich Grenzen dicht machen», sagte er der dpa.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) stellte sich hinter die Regelung. «Wer jetzt unvernünftig sein will, wer sich und andere gefährden will, wer jetzt aus Jux und Tollerei ins Ausland fahren will – der muss mit Konsequenzen rechnen», betonte Strobl. «Und die Konsequenz ist eine knallharte Quarantäne.»  (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Vom Meeresrauschen in den Schlaf gewiegt werden und morgens den Sonnenaufgang über der See beobachten: Schlafstrandkörbe sind beliebt. Über eine Erfolgsgeschichte aus dem Norden.

Eine aktuelle Analyse untersucht die Beliebtheit von 30 Alpendestinationen anhand von Instagram-Followerzahlen und Gastronomiebewertungen. Die Ergebnisse zeigen regionale Unterschiede in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz.

Eine Umfrage unter Ferienhausvermietern zeigt, dass neben klassischen Verboten auch kurios anmutende Regeln existieren. Diese spezifischen Vorgaben sollen meist die Unterkunft vor Schäden bewahren und den Aufenthalt für alle Gäste sichern.

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen.

Der Wildes-Wasser-Weg in Bodenmais ist zum schönsten Wanderweg Deutschlands 2026 in der Kategorie Tagestouren gewählt worden. Insgesamt beteiligten sich über 52.000 Personen an der Abstimmung des Wandermagazins.

Das Statistische Bundesamt registriert für das erste Halbjahr 2026 gestiegene Preise für Flugtickets und Pauschalreisen. Dabei zeigen sich je nach Destination teils deutliche regionale Unterschiede bei den Kosten.

Die anhaltende Trockenheit im Hochsommer lässt die Pegelstände des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz fallen und fallen - für Kabinenschiffe könnte es demnächst eng werden.

Ein aktueller Bericht offenbart wachsende Unterschiede im Reiseverhalten europäischer Nationen. Während Reisende in Deutschland ihre Ausgaben pro Trip erhöhen, setzen britische Urlauber auf eine höhere Frequenz.

Der Deutsche Tourismusverband hat seinen Praxisleitfaden für nachhaltigen Tourismus aktualisiert. Eine Studie zeigt gleichzeitig, dass zwar ein hohes Bewusstsein herrscht, aber oft personelle und finanzielle Kapazitäten fehlen.

Streit ums Handgepäck: Das Oberlandesgericht in Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Maßen sagen die Richter aber nichts.