BGH zu «Fahrt ins Blaue»: Programmpunkte nicht beliebig austauschbar

| Tourismus Tourismus

Wer eine «Fahrt ins Blaue» bucht, lässt dem Veranstalter bei der Reisegestaltung erst einmal freie Hand - sobald dieser das Programm bekanntgibt, hat er sich aber festgelegt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mitte Februar hervor, das jetzt in Karlsruhe veröffentlicht wurde.

Der Kläger hatte über ein Reisebüro eine Busreise für elf Leute mit unbekanntem Ziel gebucht, die von 13. bis 15. März 2020 stattfinden sollte. Die Tour, die als «Fahrt ins Blaue» beworben wurde, kostete inklusive Hotelübernachtungen insgesamt 2138 Euro.

Bei der Abfahrt wurde das Reiseprogramm verteilt - es ging nach Hamburg. Dort waren eine Museumsführung und eine große Hafenrundfahrt geplant. Als Höhepunkt wurde ein Musical-Besuch angekündigt. Aber am Nachmittag wurde der Gruppe mitgeteilt, dass dieser Programmpunkt wegen der Corona-Pandemie ausfallen müsse. Stattdessen wurde kurzfristig eine dreistündige Stadtrundfahrt organisiert.

Der Kläger wollte deshalb einen Teil des Reisepreises zurück - und bekam in letzter Instanz Recht. Der Veranstalter habe sich zwar ein Leistungsbestimmungsrecht ausbedungen, entschieden die BGH-Richterinnen und -Richter. Durch Aushändigung des Reiseprogramms sei der Leistungsinhalt aber unwiderruflich konkretisiert worden. Nichts habe darauf hingewiesen, dass das Programm vorläufigen Charakter habe und einzelne Punkte noch austauschbar seien.

Dem höchstrichterlichen Urteil zufolge ist der Wegfall des Musical-Besuchs ein Reisemangel, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt. Das Landgericht Osnabrück habe in der Vorinstanz zutreffend festgestellt, dass eine Stadtrundfahrt nicht gleichwertig sei. Dort war der Veranstalter zur Zahlung von 320 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig. (Az. X ZR 18/22) (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer an Nord- oder Ostsee einen Strandkorb mieten will, muss je nach Ort und Saison unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Wo sich Preise kaum ändern – und wo es teurer wird.

Der Deutsche Tourismusverband sucht ab sofort Projekte für den Deutschen Tourismuspreis 2026. Bewerbungen können bis Anfang Juni eingereicht werden, bevor die Preisverleihung im November in Leipzig erfolgt.

Weniger Übernachtungen, weniger Gäste: Der Berliner Tourismus blieb auch 2025 hinter früheren Werten zurück. Auch Stadtführer merken das. Welche Touren dennoch besonders gefragt sind.

Der US-Fahrdienstvermittler Uber hat die Übernahme des Berliner Unternehmens Blacklane angekündigt. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen und soll voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen werden.

Eine Studie von BCD Travel zeigt, dass Transportunfälle und Krankheiten die größten Sorgen auf Geschäftsreisen sind. Trotz des Vertrauens in gebuchte Hotels wissen viele Mitarbeiter nicht, wie sie im Notfall Hilfe erhalten.

Eine aktuelle Analyse vergleicht europäische Städte für die Osterfeiertage 2026 hinsichtlich der Kosten für Ferienhäuser und des zu erwartenden Wetters. Ziele in Spanien und Italien überzeugen durch ein vorteilhaftes Preis-Wetter-Verhältnis.

Obwohl sie pünktlich zwei Stunden vor Abflugzeit am Flughafen waren, verpassten zwei Reisende ihren Flug - weil die Schlangen am Check-in zu lang waren. Nicht ihre Schuld, sagt ein Gericht.

Die Zahl der Camping-Übernachtungen in Deutschland ist 2025 laut Destatis auf 44,7 Millionen gestiegen. Besonders gefragt bleiben Ostsee und Schwarzwald, während auch die Preise deutlich zugelegt haben.

Lonely Planet hat eine neue App und buchbare Reiseangebote vorgestellt. Das Unternehmen baut damit laut eigenen Angaben seine Ausrichtung auf eine digitale Reiseplattform weiter aus.

Seit Beginn des Iran-Kriegs zieht es mehr Urlauber nach Westeuropa. Eurowings stockt das Angebot kräftig auf – ein Klassiker ist besonders gefragt. Aus Spanien kommen aber schlechte News.