Deutscher fordert im Ischgl-Prozess 90.000 Euro wegen «Long Covid»

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Corona-Infektionen im österreichischen Skiort Ischgl hat ein schwer erkrankter deutscher Urlauber den Staat Österreich auf insgesamt 90.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Verhandlung vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen am Donnerstag war der erste Prozess eines deutschen Klägers im Zusammenhang mit den Vorgängen in Ischgl im März 2020. Der Vorwurf: Politik und Behörden hätten bei der Eindämmung des Virus versagt. Mit einem Urteil wird bis Jahresende gerechnet.

Der Kläger, ein Mann Mitte fünfzig aus Baden-Württemberg, bekam kurz nach seiner Rückkehr aus dem beliebten Tiroler Ski- und Partyort Covid-19-Symptome. Er lag laut seinem Anwalt Alexander Klauser wochenlang im künstlichen Koma und leidet noch immer an Spätfolgen (Long Covid). «Es liegt ein richtig schwerer Fall vor», sagte Klauser. Wegen zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit wurde die Forderung von ursprünglich 76.000 auf 90.000 Euro angehoben.

Wie schon im ersten Ischgl-Prozess um einen gestorbenen österreichischen Urlauber am 17. September ließ das Gericht auch am Donnerstag kein ausgedehntes Beweisverfahren zu. Aus Sicht der Richterin lagen bereits ausreichende Unterlagen vor.

Klauser beantragte erfolglos Vernehmungen von Österreichs Kanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer und dem ehemaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober, um unter anderem die chaotische Massenabreise aus Ischgl nach der plötzlichen Schließung des Skiortes zu untersuchen. Vertreter des Staates argumentierten, dass die Klage nach dem Epidemiegesetz ins Leere laufe, weil es die öffentliche Gesundheit schütze, aber nicht auf einzelne Menschen anwendbar sei.

Insgesamt haben rund ein Dutzend Menschen Klagen wegen Ischgl eingebracht. Der Fall eines weiteren Deutschen wird am Freitag verhandelt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung des Deutschen Tourismusverbandes und des Deutschen Instituts für Tourismusforschung zeigt eine hohe Reisebereitschaft für den Sommer. Trotz gestiegener Kraftstoff- und Kerosinpreise planen 62 Prozent der Deutschen eine Urlaubsreise.

Rund zwei Stunden ging nichts mehr bei der Deutschen Bahn. Welchen Grund der Konzern nannte, was Reisende erlebten und wie lange es wohl noch Verspätungen und Ausfälle geben wird.

Der große Freizeitpark-Check für das Jahr 2026 kürt den südbadischen Europa-Park zum besten Freizeitpark in Deutschland. Neben den Branchenriesen überzeugen im aktuellen Ranking vor allem regionale Familienparks und spezialisierte Anlagen.

Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen - und Verspätungen: Ist die Klimaanlage an Bord defekt, kann es in Flugzeugen schnell unangenehm werden. Was steht Passagieren zu, wenn sich die Kabine unerträglich aufheizt?

Braunwald beendet den klassischen Skibetrieb ab der Wintersaison 2026/27. Die Sportbahnen begründen den Schritt mit anhaltenden Verlusten und veränderten klimatischen Bedingungen, während ein gemeinsamer Zukunftsprozess die weitere touristische Entwicklung der Destination vorbereiten soll.

PiNCAMP meldet Veränderungen im Buchungsverhalten von Campern in Europa. Nach Daten der Plattform wachsen Buchungen im Frühjahr und Herbst stärker als in den klassischen Sommerferien, während nordeuropäische Reiseziele zulegen.

Pierre & Vacances-Center Parcs hat ein vollständig finanziertes Übernahmeangebot von Mubadala Capital erhalten. Die geplante Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung wesentlicher Aktionäre und weiterer Genehmigungen.

Mehr als eine Milliarde Euro liegen im Reisesicherungsfonds – Tui kritisiert eine fehlende Anlagestrategie und fordert spürbare Entlastung für die Branche, und damit für die Urlauber.

Der Sommer-Reisereport 2026 von Opodo zeigt eine anhaltend starke Nachfrage der deutschen Urlauber nach südeuropäischen Zielen, angeführt von Spanien. Gleichzeitig gewinnen Ziele wie Lanzarote und Podgorica stark an Beliebtheit.

Die Staatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren zur Insolvenz der FTI Group eingestellt, da sich der Verdacht auf Insolvenzverschleppung oder Betrug nicht erhärtet hat.