Diese Rechte haben Reisende bei Krankheit, Katastrophen und politischen Unruhen

| Tourismus Tourismus

Bei Marseille und auf der Urlaubsinsel Kreta wüten derzeit mehrere Waldbrände, zahlreiche Touristen mussten bereits aus ihren Hotels evakuiert werden. Naturkatastrophen, aber auch politische Unruhen oder eine plötzliche Erkrankung im Umfeld einer Urlaubsreise sorgen für viele Fragen: Wann kann man eine gebuchte Reise kostenfrei stornieren oder abbrechen, wie ist die rechtliche Lage, wenn ich individuell oder pauschal gebucht habe? Der ADAC hat die wichtigsten Informationen und Tipps zusammengestellt.

Pauschalurlauber zum Beispiel können ihre Reise stornieren, wenn am Urlaubsort unvermeidbare bzw. außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen Naturkatastrophen, Kriege oder schwere Unruhen. Entscheidend sind jedoch die konkreten Umstände vor Ort. Urlauber können sich nur dann darauf berufen, wenn die Reise unmittelbar bevorsteht und sie in eine Region reisen möchten, in der beispielsweise Waldbrände wüten. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss man damit rechnen, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Individualreisende haben es schwerer, denn hier gelten oft die Stornobedingungen der einzelnen Anbieter. Eine kostenlose Stornierung ist in der Regel nicht möglich. Ein Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes hilft bei der Risikoeinschätzung einer Reise. Eine kostenlose Stornierung ist oft erst dann möglich, wenn das Auswärtige Amt vor Reisen in ein Gebiet warnt oder eine Evakuierung empfiehlt.

Allerdings müssen Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht bezahlen, wenn diese nicht erbracht werden können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft hingegen zugänglich, ohne dass sich die Reisenden in Gefahr begeben müssen, sind sie auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Wer während der Reise von einer Naturkatastrophe oder einem anderen außergewöhnlichen Ereignis betroffen ist, sollte sich umgehend an die Reiseleitung bzw. bei Individualreisen an die Botschaft oder das Konsulat wenden. Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter verpflichtet, für die Sicherheit der Reisenden zu sorgen oder die Rückreise zu organisieren. Eine Reiseabbruchversicherung kann dabei helfen, zusätzliche Kosten aufzufangen.

Wenn die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist und die Reisenden länger bleiben müssen, ist der Veranstalter verpflichtet, für eine Unterkunft für maximal drei Tage zu sorgen.

Bei Krankheiten gilt: Wer vor der Reise erkrankt, kann mit einer Reiserücktrittsversicherung oft stornieren, allerdings nur bei schwerwiegenden Erkrankungen, die eine Reise unmöglich machen. Erkrankungen während der Reise können vor allem außerhalb Europas hohe Kosten verursachen. Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor finanziellen Risiken.

Urlauber sollten sich vor ihrer Urlaubsreise umfassend informieren, Versicherungen prüfen und im Zweifel frühzeitig mit Veranstaltern oder Versicherungen sprechen. So lässt sich das finanzielle Risiko minimieren, auch in Zeiten von zunehmenden Naturkatastrophen und Krisen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kurz vor Beginn der Sommerferien in Schleswig-Holstein zeichnet sich im Tourismus ein uneinheitliches Bild ab. Während zahlreiche Küstenorte und Inseln bereits hohe Auslastungen melden, liegt die Buchungslage landesweit vielerorts noch unter dem Niveau des Vorjahres.

Eine aktuelle Studie von HolidayCheck analysiert das unterschiedliche Nachhaltigkeitsverhalten von Deutschen im Alltag und während der Urlaubszeit. Dabei zeigt sich eine deutliche Lücke zwischen Anspruch und tatsächlichem Handeln.

Das Fürstentum Monaco ist der 18. europäische Themenbereich im größten Freizeitpark Deutschlands. Zur offiziellen Eröffnung hat sich Prominenz angekündigt. Das hat auch Folgen für Besucher.

Mit der Freigabe neuer Kanäle werden im Lausitzer Seenland fünf ehemalige Tagebauseen zu einem zusammenhängenden Wasserrevier verbunden. Der neue Fünf-Seen-Verbund erweitert die Möglichkeiten für Urlauber, Wassersportler und den Wassertourismus der Region.

Die deutschen Reiseveranstalter müssen bei Pauschalreisen künftig weniger Vorsorge gegen Insolvenzen treffen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat erneut die Entgelte gesenkt, die für jede Reise gezahlt werden müssen.

Reservieren, absagen - doppelt buchen, nicht erscheinen: Das sommerliche Hüttenchaos am Berg macht nicht nur den Wirten zu schaffen. Warum faire Planung auch für die anderen Wanderer unerlässlich ist.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass deutsches Fernsehen für Urlauber zunehmend an Bedeutung gewinnt. Insbesondere junge Reisende nutzen verstärkt digitale Streaming-Angebote während der Ferien.

Nach einer Flaute wegen des Iran-Kriegs zieht die Nachfrage nach Urlaub in der Türkei und Ägypten bei Tui wieder spürbar an. Besonders Antalya steht bei Sommerreisen hoch im Kurs.

Eine Untersuchung des Deutschen Tourismusverbandes und des Deutschen Instituts für Tourismusforschung zeigt eine hohe Reisebereitschaft für den Sommer. Trotz gestiegener Kraftstoff- und Kerosinpreise planen 62 Prozent der Deutschen eine Urlaubsreise.

Rund zwei Stunden ging nichts mehr bei der Deutschen Bahn. Welchen Grund der Konzern nannte, was Reisende erlebten und wie lange es wohl noch Verspätungen und Ausfälle geben wird.