Drohender Streik in Griechenland - Urlaubspläne in Gefahr?

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Wer Mitte der Woche nach Griechenland in den Urlaub fliegen will, sollte seinen Flugstatus prüfen. 

An den griechischen Airports droht Stillstand, weil die Fluglotsinnen und Fluglotsen sich am Mittwoch an einem landesweiten Großstreik beteiligen wollen und dann 24 Stunden die Arbeit niederlegen würden. Sofern ihnen das nicht noch kurzfristig gerichtlich verboten wird.

Für deutsche Urlauber bedeutet das Unsicherheit, weil Flugstreichungen und Verspätungen drohen.

Griechenland zählt zu den beliebten Osterferienzielen. Wichtig für Urlauber zu wissen: Auch andere Bereiche sind von den landesweiten Streiks betroffen. Die Fähren werden am Mittwoch definitiv in den Häfen bleiben - hier steht schon fest, dass gestreikt wird.

Fluggastrechte im Streikfall

Im Fall eines streikbedingten Flugausfalls muss sich die Airline, beziehungsweise im Fall einer Pauschalreise der Reiseveranstalter, um eine Ersatzbeförderung kümmern. Falls der Flug erst am nächsten Tag gehen kann, müssen die Anbieter auch für die möglicherweise nötige Hotelübernachtung aufkommen. Das regeln die EU-Fluggastrechte. 

Und: Pauschalurlauber, deren Urlaub streikbedingt einen Tag später starten sollte, können ihren Reisepreis anteilig mindern – sie zahlen einen Tag weniger. 

Der drohende Streik der Fluglotsen kommt zur ersten großen Flug-Reisewelle des Jahres. In Hessen, Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Osterferien bereits begonnen. 

Entschädigung? Möglicherweise in Ausnahmefällen

Eher schlecht sieht es mit zusätzlichen Entschädigungszahlungen, die Passagieren bei Ankunftsverspätungen ab drei Stunden unter bestimmten Umständen zustehen können. Denn ein Lotsen-Streik liegt nicht im Einfluss der Airline, wie das Fluggastrechte-Portal Airhelp mitteilt.

Allerdings gilt nach Angaben des Portals: Die Airlines müssen bei den alternativen Transportmöglichkeiten die schnellstmögliche Route anbieten – gegebenenfalls können das zum Beispiel auch indirekte Verbindungen, also mit einem Umstieg, oder Flüge von anderen Airlines sein. Tun sie das nicht, kann laut Airhelp bei erheblichen Verspätungen doch ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro bestehen.

Das zeigen höchstrichterliche Urteile. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2024 eine Airline zu einer Entschädigungszahlung verurteilt, weil sie einem Passagier nur eigene Flüge als Ersatzbeförderung angeboten hatte (Az.: X ZR 109/23). Eine ähnliche Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2020 in einem anderen Fall getroffen (Rechtssache: C-74/19).


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