Einigung zur EU-Pauschalreiserichtlinie: DRV sieht wesentliche Forderungen erfüllt

| Tourismus Tourismus

Der Deutsche Reiseverband (DRV) bewertet die erzielte Einigung im Trilogverfahren zur EU-Pauschalreiserichtlinie als Teilerfolg. Nach einer ersten und vorläufigen Bewertung sind wesentliche Kritikpunkte der deutschen Reisewirtschaft berücksichtigt worden. Besonders positiv wird die Möglichkeit zur Vermittlung mehrerer Einzelleistungen hervorgehoben. Gleichzeitig ergeben sich neue Belastungen, etwa durch erweiterte Informationspflichten und die Beibehaltung kurzer Fristen für Reisepreiserstattungen.

Ende der verbundenen Reiseleistungen und klare Unterscheidung

Eine zentrale Änderung der neuen Richtlinie ist die Streichung der sogenannten Verbundenen Reiseleistungen. Nach der Einigung wird es künftig eine klarere Unterscheidung zwischen einer vorliegenden Pauschalreise und der Buchung von Einzelleistungen geben.

Der DRV-Präsident Albin Loidl zeigt sich erleichtert: „Wesentliche Kritikpunkte und Forderungen des Verbandes und damit der Reisewirtschaft sind berücksichtig worden“. Besonders für Reisemittler sei die folgende Regelung ein positives Signal: Vermittelt der Reisemittler dem Kunden mehrere individuell gewünschte Reiseleistungen, die nicht paketiert werden, muss er den Verbraucher lediglich darüber informieren, dass in diesem Fall keine Pauschalreise vorliegt. „So bleibt die Vermittlung mehrerer Einzelleistungen künftig möglich – das ist für die Reisemittler ein positives Signal“, präzisiert Loidl. Die politische Arbeit des DRV sei in diesem Zusammenhang erfolgreich gewesen, da „erhebliche Mehrbelastungen zu verhindern“ waren, so das erste Fazit des DRV-Präsidenten.

Ausweitung der Kriterien für Click-Through-Buchungen

Die Kriterien für eine sogenannte Click-Through-Buchung werden künftig ausgeweitet. Eine solche Buchung liegt dann vor, wenn ein erster Anbieter innerhalb von 24 Stunden einzelne persönliche Daten an einen zweiten Anbieter weiterleitet. Während nach der bisherigen Regelung die Übermittlung mehrerer Daten erforderlich war, reicht künftig bereits die Weitergabe eines einzigen der erweiterten Merkmale aus, um die Voraussetzungen für eine Click-Through-Buchung zu erfüllen.

Reisewarnungen bleiben wichtiges Indiz

Auch nach der neuen Richtlinie behalten Reisewarnungen ihre Rolle als wichtiges Indiz für das Vorliegen von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen. Es wird klargestellt, dass die Umstände am Wohnort des Reisenden hierfür nicht maßgebend sind. Ausschlaggebend bleiben die Umstände im Zielgebiet, am Abfahrtsort und während der Reise ins Zielgebiet. Es bleibt bei der Einzelfallbetrachtung, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände gegeben sind.

Als positiv wird zudem bewertet, dass Regelungen zu Sanktionen und Anzahlungen dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten bleiben.

Erweiterte Pflichten und Kurze Fristen

Die erste Bewertung des DRV offenbart aber auch Schattenseiten der Einigung. Demnach werden die Informationspflichten für die Reiseunternehmen ausgeweitet, was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Nach aktueller Einschätzung sollen zudem Reiseveranstalter (wohl ausschließlich sie) künftig dazu verpflichtet sein, ein Beschwerdemanagementsystem einzurichten.

Aus Sicht des DRV wurden außerdem keine Lehren aus der Pandemie zum Vorteil der Reiseunternehmen gezogen: Reisepreiserstattungen müssen weiterhin innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Die Einigung sieht zudem keine verpflichtenden Gutscheine vor. Diese können Kunden zwar angeboten werden, müssen von diesen aber nicht akzeptiert werden.

Umsetzungsfrist für die Nationalen Regierungen

Die nationalen Regierungen erhalten zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in das jeweilige nationale Reiserecht eine Frist von 28 Monaten. Zudem wird eine sechsmonatige Übergangsfrist gewährt, bevor die neuen Vorschriften angewendet werden müssen. Eine detailliertere Analyse mit den Folgen für die Reisewirtschaft steht noch aus und wird mit Vorliegen des Richtlinientextes erwartet.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aus Sorge vor einer ausländischen Übernahme der lokalen Ski-Infrastruktur, haben die drei Wintersportgemeinden Flims, Laax und Falera im Kanton Graubünden den Kauf der Anlagen der Weissen Arena Bergbahnen AG beschlossen. Mit einem Gesamtvolumen von 94,5 Millionen Franken sichern die Gemeinden die touristischen Anlagen.

Schon länger wehren sich Gegner gegen das touristische Großprojekt Bernstein-Resort bei Ribnitz-Damgarten. Nun hat ein Gericht notwendige Arbeiten vorläufig gestoppt - wegen Fledermäusen.

Der Europa-Park im südbadischen Rust will dem Weltraum einen eigenen großen Themen-Bereich widmen. Eine Hauptattraktion wird die Achterbahn Euro-Mir sein, die abgebaut und mit neuer Technik komplett neu errichtet werden soll.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Initiative zur Olympiabewerbung Münchens. Der Verband sieht darin langfristige Chancen für die bayerische Hauptstadt, die Betriebe der Branche sowie deren Gäste in ganz Bayern.

Eine aktuelle Umfrage der ÖHV beleuchtet die Reisepläne der Österreicher für die Herbstferien. Im Fokus stehen Inlandsreisen, kurze Aufenthalte und die Suche nach Erholung.

HolidayCheck hat das „Reisehoroskop 2026“ veröffentlicht, das den Sternzeichen spezifische Urlaubsideen und Reisezeitpunkte zuschreibt. Als Rahmen für die Empfehlungen dient die bevorstehende Saturn-Neptun-Konjunktion im Widder, die in astrologischen Kreisen den Beginn eines neuen Zyklus markieren soll.

Bereits zum zehnten Mal beleuchten die Reisetrends von Booking.com, wie Menschen die Welt erleben möchten. Und das von Coolcations, bei denen es in kühlere Regionen geht, bis zu Conscious Travel, also dem bewussten Reisen mit Blick auf soziale und ökologische Aspekte.

Wohin 2026? Der «Lonely Planet» schlägt wieder angesagte Reiseziele vor. Deutschland geht dabei leer aus. Die Reiseexperten schauen lieber auf andere Länder und Städte in Europa - oder gleich andere Kontinente.

Eine aktuelle Studie zeigt, dass sich die Prioritäten von Luxusreisenden grundlegend verschoben haben. Qualität, kuratierte Erlebnisse und ein hohes Maß an Genuss stehen im Vordergrund, während die Bedeutung von Statussymbolen und Markennamen rapide sinkt.

Der Deutsche Tourismuspreis biegt auf die Zielgerade ein: Mit der Bekanntgabe der fünf Finalisten beginnt nun auch die Online-Abstimmung für den ADAC-Publikumspreis. Das Voting läuft bis zum 5. November.