Entschädigung der FTI-Kunden soll starten

| Tourismus Tourismus

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. 

Es sei davon auszugehen, dass die Erstattungsoptionen im Laufe dieser Woche freigeschaltet werden, berichtete das Fachportal «fvw.de».

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus. 

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die jüngste ADAC Tourismusstudie beleuchtet die Haltung deutscher Reisender zur touristischen Überlastung und deren Management. Sie zeigt eine hohe Problemwahrnehmung, aber auch die Grenzen der Akzeptanz bei Maßnahmen, die das Reisebudget betreffen.

Der jährliche Trendreport „Unpack ’26: The Trends in Travel“ der Expedia Group wurde veröffentlicht. Die Studie, die auf internen Daten und einer weltweiten Befragung von 24.000 Reisenden basiert, liefert Einblicke in das künftige Reiseverhalten und identifiziert relevante Trends.

Erstmals seit 20 Jahren ist der Reisepass der Vereinigten Staaten nicht mehr unter den zehn mächtigsten Pässen der Welt. Im aktuellen Henley Passport Index fällt der US-Pass auf den 12. Platz und teilt sich diesen mit Malaysia.

Nach mehr als viereinhalb Jahren sind die Sanierungsarbeiten im Innenhof des berühmten Dresdner Zwingers offiziell beendet. Damit steht das bedeutende barocke Gartenensemble Besuchern wieder als Ganzes offen. 

Die Stadt Palma de Mallorca verschärft die Regeln für den Tourismus. Die Verwaltung der größten Stadt auf Mallorca plant ein umfassendes Verbot für neue Ferienwohnungen sowie für neue Hostels.

Eine TUI-Studie beleuchtet die Rolle der pflanzlichen Ernährung bei der Urlaubsplanung von Vegetariern und Veganern in Deutschland. Die Ergebnisse zeigen, dass das kulinarische Angebot für diese Zielgruppe einen besonders hohen Stellenwert einnimmt.

Nur 45 Autominuten von der Hauptstadt entfernt entsteht ein neues, nachhaltiges Ferienresort im skandinavischen Stil. Die 45 Ferienimmobilien bieten Wohnflächen zwischen 75 und 98 Quadratmetern. Die Nähe zu Berlin und die Erreichbarkeit des Flughafens BER sollen Touristen locken.

Die Deutschen träumen von Reisen, die große Erlebnisse und Tiefgang versprechen, zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Studie „Reiseträume“ von HolidayCheck. Obwohl es um absolute Sehnsuchtsziele – losgelöst von Budget, Zeit oder Sicherheitsaspekten – ging, landet überraschenderweise das eigene Land auf dem ersten Platz der Bucket List.

Die österreichische Tourismusbranche blickt mit verhaltenem Optimismus auf die kommende Wintersaison 2025/26. Trotz eines weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zeigt eine aktuelle Studie ein stabiles Nachfrageniveau.

Der Deutsche Reiseverband blickt optimistisch auf die kommende Wintersaison 2025/26. Fernreisen und Kreuzfahrten erleben derzeit einen signifikanten Zuwachs. Insgesamt liegt das Umsatzwachstum für den Winter nach Buchungsstand Ende August bei neun Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.