EuGH: Bordkarte kann als Buchungsnachweis ausreichen

| Tourismus Tourismus

Um Entschädigungsansprüche gegenüber einer Fluggesellschaft geltend zu machen, kann die Bordkarte als Buchungsnachweis ausreichen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil klargestellt. (Rechtssache: C-20/24)

In dem Fall ging es um eine Pauschalreise auf die Kanaren – der Rückflug von Teneriffa nach Warschau landete 22 Stunden später als geplant. Die beiden Reisenden verlangten deshalb von der Airline eine Ausgleichszahlung. Doch die lehnte ab. Ein Teil der Begründung: Die zwei Passagiere hatten nach Ansicht der Fluggesellschaft keine bestätigte und bezahlte Buchung für diesen Flug, allein die Kopien der Bordkarten genügten nicht als Nachweis.

Das sah der EuGH anders: Eine Bordkarte könne einen Beleg darstellen. Es sei davon auszugehen, dass ein Fluggast, der über eine Bordkarte verfüge, eine «bestätige Buchung» für den Flug habe – sofern kein besonderer, außergewöhnlicher Umstand nachgewiesen werde.

Günstigerer Preis in dem Fall kein Ablehnungsgrund

Der zweite Grund, warum die Airline in diesem konkreten Fall keine Entschädigung für die Verspätung zahlen wollte: Die Pauschalreise der Fluggäste sei von einer dritten Gesellschaft zu Vorzugsbedingungen bezahlt worden, heißt es in der Mitteilung zum Urteil. Folglich seien sie kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif gereist, was Ausgleichsansprüche ausschließe.

Doch auch das sah der EuGH anders: Eine solche Situation läge nur dann vor, wenn die Airline selbst ihnen eine solche Möglichkeit eingeräumt hätte, hieß es. Dass ein Dritter den Pauschalreisepreis an das Reiseunternehmen gezahlt habe, das seinerseits den Flugpreis an die Airline zu marktüblichen Bedingungen gezahlt habe, stehe dem Ausgleichsanspruch nicht entgegen.

Das polnische Gericht, das dem EuGH die Fragen zur Auslegung des EU-Rechts in dieser Sache vorgelegt hatte, muss nun zu dem konkreten Fall entscheiden, dabei jedoch die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen. Den beiden Passagieren dürfte damit die Ausgleichszahlung zugesprochen werden.

Entschädigungen bei großen Verspätungen

Zum Hintergrund: Die EU-Fluggastrechte sehen bei Verspätungen ab drei Stunden sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor – auch bei Pauschalreisen. Wichtig ist hier zu wissen: Macht man wegen der Verspätung auch gegenüber dem Reiseveranstalter Minderungsansprüche geltend, dann werden diese gegen Ausgleichszahlungen der Airline aufgerechnet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass deutsches Fernsehen für Urlauber zunehmend an Bedeutung gewinnt. Insbesondere junge Reisende nutzen verstärkt digitale Streaming-Angebote während der Ferien.

Nach einer Flaute wegen des Iran-Kriegs zieht die Nachfrage nach Urlaub in der Türkei und Ägypten bei Tui wieder spürbar an. Besonders Antalya steht bei Sommerreisen hoch im Kurs.

Eine Untersuchung des Deutschen Tourismusverbandes und des Deutschen Instituts für Tourismusforschung zeigt eine hohe Reisebereitschaft für den Sommer. Trotz gestiegener Kraftstoff- und Kerosinpreise planen 62 Prozent der Deutschen eine Urlaubsreise.

Rund zwei Stunden ging nichts mehr bei der Deutschen Bahn. Welchen Grund der Konzern nannte, was Reisende erlebten und wie lange es wohl noch Verspätungen und Ausfälle geben wird.

Der große Freizeitpark-Check für das Jahr 2026 kürt den südbadischen Europa-Park zum besten Freizeitpark in Deutschland. Neben den Branchenriesen überzeugen im aktuellen Ranking vor allem regionale Familienparks und spezialisierte Anlagen.

Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen - und Verspätungen: Ist die Klimaanlage an Bord defekt, kann es in Flugzeugen schnell unangenehm werden. Was steht Passagieren zu, wenn sich die Kabine unerträglich aufheizt?

Braunwald beendet den klassischen Skibetrieb ab der Wintersaison 2026/27. Die Sportbahnen begründen den Schritt mit anhaltenden Verlusten und veränderten klimatischen Bedingungen, während ein gemeinsamer Zukunftsprozess die weitere touristische Entwicklung der Destination vorbereiten soll.

PiNCAMP meldet Veränderungen im Buchungsverhalten von Campern in Europa. Nach Daten der Plattform wachsen Buchungen im Frühjahr und Herbst stärker als in den klassischen Sommerferien, während nordeuropäische Reiseziele zulegen.

Pierre & Vacances-Center Parcs hat ein vollständig finanziertes Übernahmeangebot von Mubadala Capital erhalten. Die geplante Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung wesentlicher Aktionäre und weiterer Genehmigungen.

Mehr als eine Milliarde Euro liegen im Reisesicherungsfonds – Tui kritisiert eine fehlende Anlagestrategie und fordert spürbare Entlastung für die Branche, und damit für die Urlauber.