Falscher Name auf Flugticket kann teuer werden

| Tourismus Tourismus

Wer vor der Hochzeit seine Flitterwochen bucht, sollte eine mögliche Namensänderung im Blick haben und gegebenenfalls den künftigen Namen bereits für die Flugtickets angeben: Denn nachträgliche Änderungen lassen sich Airlines oft teuer bezahlen. Mitunter sind sie gar nicht möglich. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum EVZ hin.

Wichtig ist: Der Name muss exakt so geschrieben sein, wie in dem Ausweisdokument, das man am Airport vorlegt. Abweichungen, auch bei einzelnen Buchstaben, können nicht nur beim Check-in für Ärger sorgen. Selbst bei Kulanz seitens der Airline könne es sonst bei der Einreise in Länder mit ETA- oder Visapflicht große Probleme geben, so die Fachleute.

Jede Airline hat ihre Regeln

Gesetzliche Regelungen zu Eingabefehlern bei Flugtickets gebe es nicht, jede Fluggesellschaft handhabe das unterschiedlich. Die Bandbreite reicht laut den Verbraucherschützern von einer kostenlosen Korrekturmöglichkeit über hohe Gebühren bis hin zum Ausschluss der Korrektur – in dem Fall muss man ein neues Ticket kaufen. Auch der gebuchte Tarif kann eine Rolle spielen, ob nachträgliche Änderungen möglich sind oder nicht.

Generell gilt: Wem ein Fehler auffällt, der sollte sofort die Airline kontaktieren. Und zwar auch, wenn man nicht direkt bei der Fluggesellschaft, sondern über ein Buchungsportal gebucht hat. Diese Portale können den Fachleuten zufolge oft keine Änderungen mehr an der Buchung durchführen.

Ein Tipp der Verbraucherschützer für Paare, die sich das Ja-Wort gegeben haben: Muss der Name auf dem Ticket nach der Heirat geändert werden, haben sie bestenfalls die Heiratsurkunde als Nachweis parat.

AGB lesen, dann anrufen oder mailen

Weil jede Airline fehlerhafte Eingaben anders beurteilt, raten die Verbraucherschützer, vor der Kontaktaufnahme deren Geschäftsbedingungen (AGB) auf diesen Punkt hin zu prüfen – so kenne man die Ansprüche und könne sich auf Augenhöhe mit dem Kundenservice austauschen.

Selbstverschuldete Tippfehler sind auch deshalb ein Problem, weil es für Reisebuchungen im Gegensatz zu vielen anderen Online-Einkäufen kein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt, wie die Juristin Sabine Blanke vom erläutert, die beim EVZ im badischen Kehl arbeitet. 

Auch eine kostenfreie Stornierung des Fluges komme meist nicht infrage, da viele Airlines das in ihren AGB komplett ausschließen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter dem Motto „Heritage meets innovation in the Green Heart of Germany“ lädt die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vom 20. bis 23. September 2026 gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH zum Thuringia Travel Summit nach Erfurt.

Eine aktuelle Datenanalyse beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Touristen für die Gastronomie und Hotellerie in europäischen Reisezielen im Sommer 2026.

Auf dem Tegernsee ist das erste elektrische Passagierschiff in Betrieb genommen worden. Die neue „Gmund“ bietet Platz für bis zu 180 Fahrgäste und verfügt laut dpa über eine Batteriekapazität für rund zehn Stunden Fahrbetrieb.

 

Der Tourismus in Sachsen kommt nach neu berechneten Daten auf einen Bruttoumsatz von 9,8 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von rund 4,6 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen zudem Gästeankünfte und Übernachtungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Schiefe Turm von Bad Frankenhausen ist mittlerweile schiefer als der Turm von Pisa und nach einer Sicherung und dem Ausbau als Besucherzentrum für Gäste eröffnet worden. Das Projekt kostete rund 14,5 Millionen Euro und soll die touristische Entwicklung der Kyffhäuserregion stärken.

Uber bietet im September erstmals Tagesausflüge mit dem sogenannten Weintaxi von Frankfurt in den Rheingau an. An vier Wochenenden stehen täglich vier Fahrzeuge für Touren zu Weingütern im Rheingau zur Verfügung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Booking.com verklagt. Streitpunkt ist die Weiterleitung bei „Flug + Hotel“-Angeboten zu lastminute.com der COMVEL GmbH, die nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht ausreichend deutlich gemacht wird.

Erstmals seit der Flutkatastrophe im Himalaya-Gebirge im Grenzgebiet zu Nepal haben chinesische Behörden Details zu den auf ihrer Seite vermissten Ausländern bekanntgegeben. Unter den 261 Vermissten sind auch drei Deutsche.

Camping gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung. Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC zählt inzwischen jeder Vierte ab 16 Jahren zur Camping-Zielgruppe. Besonders stark gewachsen ist der Anteil in der Altersgruppe der 16- bis 39-Jährigen.

TUI will im Geschäft mit günstigeren Reisen wachsen und setzt dafür auf die neue Low-Cost-Marke Sundeals. Das Angebot ist zunächst auf Großbritannien ausgerichtet und wird ausschließlich online vertrieben. Beim Aufbau greift der Reisekonzern auf Erfahrungen von l’tur zurück.