Freiwillige Lösung für Reisegutscheine

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Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, kann sein Geld zurückverlangen. Eine zuerst von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung soll es nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte gleichwohl an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: «Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.» Die ursprünglichen Berliner Pläne waren am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert, weil europäisches Reiserecht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vorsieht. Mit einer verpflichtenden Gutschein-Lösung wollte die Regierung Reiseveranstalter und Reisebüros vor Insolvenzen schützen.

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherigen Versicherung abgesichert und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert - diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt. Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf der sofortigen Auszahlung des Geldes bestehen.

Das Bundesjustizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren. Darüber hinaus wolle die Regierung der Reisebranche ermöglichen, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen, kündigte Lambrecht an.

DRV spricht von Scheinlösung

„Der Beschluss des Kabinetts täuscht eine Tatkraft der Bundesregierung vor, die in der Realität nicht vorhanden ist. Das ist eine Scheinlösung, die die Probleme der Reisewirtschaft nicht löst“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig. Gutscheine haben nur geringe Akzeptanz. „Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten – Geld, das schlicht nicht vorhanden ist. Die Kassen der Reiseveranstalter sind leer. Wir reden hier über ein Volumen von 6 Milliarden Euro. Die Stornierungen ziehen auch den Reisebüros den Boden unter den Füßen weg. Seit Wochen fordern wir die Politik auf, etwas gegen diese existenzbedrohenden Liquiditätsengpässe zu tun. Die Bundesregierung scheint völlig ohne Plan. Wir werden von einer Warteschleife in die nächste geschickt. So sind Insolvenzen und der Verlust von vielen Arbeitsplätzen vorprogrammiert.“

Der Deutsche Reiseverband erneuerte daher seine Forderung in Richtung Bundesregierung: „Ergänzen Sie die freiwilligen Gutscheine um einen Kreditfonds, aus dem die Reisebüros die Rückzahlungen der Provisionen für stornierte Reisen finanzieren und die Reiseveranstalter die Rückzahlungsforderungen der Kunden bedienen können. Nur die Kombination aus freiwilligen Gutscheinen und Kreditfonds kann jetzt die Liquidität der Unternehmen sichern“, so Fiebig weiter. Das finanzielle Risiko des Bundes sei dabei überschaubar: Die Unternehmen könnten die Beträge an den Fonds schrittweise zurückführen. 

„Die Sicherung der Liquidität, die die Bundesregierung heute nur höchst unzureichend angepackt hat, ist nur ein Teil der Lösung. Zwingend ist eine sofortige Entscheidung über das dringend notwendige Zuschussprogramm für Reisebüros, Reiseveranstalter und die Dienstleister der Touristik. Die Bundesregierung muss endlich systematisch sinnvolle Entscheidungen treffen, die dem Umfang der Probleme in der gesamten Touristik gerecht werden“, so Fiebig.

(Mit Material der dpa)


 

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