GDL-Streik: So machen Bahnreisende ihre Ansprüche geltend

| Tourismus Tourismus

Nach dem inzwischen dritten Lokführerstreik im laufenden Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn sollten betroffene Reisende möglichst rasch eventuelle Ansprüche geltend machen.

«Auch wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen Fahrgäste ein Jahr Zeit haben, ihr Ticket zurückzugeben, empfiehlt sich sofortiges Handeln», sagt Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

Laut dem Experten muss die Beantwortung der Beschwerde binnen eines Monats erfolgen. Angesichts der vielen Betroffenen werde es aber «ganz sicher länger dauern», bis das Geld zurück beim Kunden ist.

Kunden können ihre Ticketkosten laut der Bahn zurückfordern, wenn sie eine gebuchte Fahrt im Streikzeitraum nicht angetreten haben. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn eine Fahrt zwar begonnen wurde, es unterwegs aber zu Verspätungen und Zugausfällen gekommen ist. Die Höhe hängt dabei von der Länge der Verzögerung ab.

Haben Fahrgäste mehr als 60 Minuten später als geplant das Ziel erreicht, haben sie Anspruch auf eine Erstattung vom 25 Prozent. Bei mehr als 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent.

Geld zurückfordern am Schalter oder online

Erstattungen kann es unter Umständen auch für reservierte Sitzplätze, die nicht eingenommen werden konnten, für Ausgaben für Verpflegung, für Übernachtungskosten oder für die Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln geben. Betroffene sollten die Belege aufheben, um die Ansprüche am DB-Schalter oder über das Fahrgastrechte-Formular online geltend machen zu können. Bei Problemen mit der Reklamation können Verbraucher einen Schlichtungsantrag zum Beispiel bei der SÖP stellen. Für Verbraucher ist dieser Service kostenfrei.

Mehr als fünf Tage lang hatte der jüngste Streik der Lokführergewerkschaft GDL den Güter- und Personenverkehr in Deutschland stark eingeschränkt. Die Bahn ist nach dem Streikende am frühen Dienstagmorgen zum regulären Fahrplan zurückgekehrt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit 2024 verlangt die Lagunenstadt in der Hauptsaison Eintritt von Touristen - anfangs an 29 Tagen. Nächstes Jahr werden es 72 sein. Mehr als zehn Euro pro Tag sollen es aber nicht werden.

Heidelberg in Deutschland, Rom in Europa – diese Reiseziele erreichen in einer Auswertung von Meininger Hotels die höchsten Durchschnittsbewertungen von fünf KI-Modellen. Alle 200 untersuchten Ziele mit Platzierung und Punktzahl im Überblick.

Die deutsche Reisewirtschaft hat im Sommer 2026 mehr Umsatz und Reisende verzeichnet als im Vorjahr. Während Mittelmeerziele und Kreuzfahrten zulegten, blieb das Fernreisegeschäft deutlich zurück.

Die Lufthansa steht vor dem Einstieg bei der portugiesischen Fluggesellschaft Tap. Die Regierung in Lissabon wählte den deutschen Luftfahrtkonzern als bevorzugten Partner für den Erwerb von 44,9 Prozent der staatlichen Airline aus, wie Ministerpräsident Luís Montenegro mitteilte.

Kultur ist für viele Deutsche Bestandteil des Urlaubs, aber nur selten der Hauptreisegrund. Eine Studie zeigt, welche kulturellen Angebote Reisende interessieren und welche Rolle das lokale Leben am Urlaubsort spielt.

Deutschland hat in den Sommermonaten 2026 mehr Übernachtungen ausländischer Gäste verzeichnet als im Vorjahr. Damit bestätige der Incoming-Tourismus seine Widerstandsfähigkeit in einem unsicheren Marktumfeld, zog die DZT nun Bilanz.

Ob ETA oder ESTA: Wer für die Einreise notwendige Dokumente online beantragt, sollte genau hinschauen. Wie Urlauber offizielle Seiten erkennen - und was man tun kann, wenn man hereingefallen ist.

Eine Auswertung von Fit Reisen vergleicht Instagram-Beiträge zu 403 zertifizierten Wanderwegen in Deutschland. Der Rothaarsteig führt das Ranking vor dem Moselsteig und dem Heidschnuckenweg an.

Ein Ehepaar verpasst wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug. Nach einem Urteil steht fest: Es bleibt auf den Kosten für den Ersatzflug sitzen. Wieso entschied das Gericht so?

Airbnb führt in zehn europäischen Ländern einen sogenannten „Wetterschutz“ ein. Die Versicherung greift, wenn der Niederschlag am Standort der Unterkunft eine festgelegte Schwelle erreicht oder überschreitet.